Jihadisten-Prozess in Graz: Zwei Paare erneut vor Gericht

Jihadisten-Prozess in Graz: Zwei Paare erneut vor Gericht
2014 kamen die Paare mit ihren neun Kindern nach Syrien und bezogen dort Wohnungen, die ihnen vom IS zugewiesen wurden.

Im Grazer Straflandesgericht hat am Montag erneut ein Prozess gegen zwei mutmaßliche Jihadisten-Paare begonnen. Den vier Beschuldigten wurde Teilnahme an einer terroristischen Organisation und kriminelle Vereinigung sowie Quälen und vernachlässigen ihrer Kinder vorgeworfen. Alle waren geständig, ein Urteil wurde erst für Dienstag erwartet.

Die vier Angeklagten - bosnischer Abstammung, aber österreichische Staatsbürger - waren laut Staatsanwalt in einem Grazer Glaubensverein, der für seine "radikal islamistische Auslegung" bekannt war. Dort erfolgte auch "die Erziehung der Kinder nach diesem Wertmuster". Im Dezember 2014 kamen die beiden Paare mit ihren insgesamt neun Kindern über die Türkei nach Syrien und bezogen dort Wohnungen, die ihnen von der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) zugewiesen wurden. "Der IS hat auch Familien gebraucht, um soziale Strukturen aufzubauen", erklärte der Ankläger. Die Eltern sollen zusammen mit ihren kleinen Kindern grausame Propagandavideos "wie Fußballspiele" angeschaut haben, das sei "so eine Art Familienunterhaltung" gewesen, prangerte der Staatsanwalt an.

Kampfausbildung und Scharia-Kurs

Die Männer besuchten einen Scharia-Kurs und erhielten eine Kampfausbildung. Als sich in Syrien herausstellte, dass doch nicht alles so rosig war wie erhofft, flüchteten die beiden Paare im April 2016 in die Türkei, von wo sie nach Österreich abgeschoben und dort sofort verhaftet wurden.

Der 39-Jährige wurde bereits rechtskräftig verurteilt, weil er für den IS Scharfschützen ausgebildet haben soll, außerdem wurde er vom Vorwurf des Mordes freigesprochen. Er wurde ebenso wie der zweite Mann und die 40-jährige Frau zur Höchststrafe von zehn Jahren verurteilt, bei der 44-Jährigen blieb es bei neun Jahren. Das Urteil wurde teilweise aufgehoben, weil die Fragestellung an die Geschworenen nach Meinung der Höchstrichter nicht ganz korrekt war.

Einer der Verteidiger gab zu bedenken, man müsse bei der Bewertung der Anklage auch die "mediale Islamkritik" berücksichtigen und nicht "Politik und Religion" vermischen. "Hätten sie ihre Kinder in radikal-katholischem Sinn erzogen, würden wir nicht hier sitzen", war der Anwalt überzeugt. Auch sein Kollege betonte, Islamophobie sei nicht Gegenstand der Verhandlung.

Im Gegenzug hatte der Staatsanwalt in Hinblick auf den radikalen Glaubensverein zuvor betont, "der Staat hat viel zu lange weggeschaut, dass es solche Vereine gibt."

Ein Urteil der Schöffen war für Dienstag geplant.

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