Jetzt wird auch der Arzt gläsern

Ein Arzt hatte sich vergebens gegen die Veröffentlichung seiner Daten gewehrt.
Höchstrichter erschweren die Löschung der persönlichen Daten von Medizinern.

"Unfreundlicher Arzt, hört nicht zu, während er einem ungefragt die Spritze reinrammt und gibt keine vernünftige Auskunft", beklagt sich ein Patient auf docfinder.at über seinen Orthopäden. Egal, ob diese Kritik berechtigt ist oder nicht: Wer sie liest, wird wohl eher einen Bogen um diese Arztpraxis machen.

Mittlerweile gibt es viele Online-Plattformen, auf denen Mediziner bewertet werden können. Ein Service, das viele Mediziner gerne nutzen. Bietet es doch eine Plattform für Werbung, die gesetzlich sehr eingeschränkt ist. Eine zweischneidige Sache, wie das obige Beispiel zeigt.

Und künftig wird es für Mediziner noch schwieriger, sich dem Urteil der Online-Community zu entziehen. Denn das bisher geltende Recht, jederzeit ohne Begründung die Löschung persönlicher Daten aus einer derartigen Datenbank verlangen zu können, ist verfassungswidrig. Das entschied zuletzt der Verfassungsgerichtshof (VfGH). Ein derartiges Widerspruchsrecht verstoße gegen das Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit.Das Datenschutzgesetz muss nun entsprechend repariert werden.

Auslöser der Causa war ein Arzt, der die Löschung seiner persönlichen Daten auf docfinder.at eingeklagt hatte. Zunächst mit Erfolg. Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen gab dem Mediziner Recht. Daraufhin zog das Internet-Portal bis zum VfGH und setzte sich letztlich durch.Die Höchstrichter stellten auch fest, dass der Meinungsaustausch von Patienten untereinander und mit Ärzten auf dem Online-Portal unter dem Schutz der Meinungsfreiheit stehe.

"Ein weitreichendes Urteil, das nicht nur die Gesundheitsbranche betreffen wird", freut sich docfinder-Geschäftsführer Gerald Timmel, dessen Portal nach seinen Angaben mittlerweile rund 99 Prozent der niedergelassenen Ärzte in Österreich erfasst hat.

Ärzte skeptisch

Weniger begeistert ist man bei der Wiener Ärztekammer über das VfGH-Erkenntnis: "Wir stehen Arztdatenbanken wie docfinder kritisch gegenüber, da es sich hier um keine objektive Patienteninformation handelt. Sondern um subjektive Feststellungen, die in vielen Fällen nicht verallgemeinerungsfähig sind", sagt ein Sprecher. Wesentlich objektiver sei die eigene Bewertungsplattform auf www.praxisplan.at Hier kann man Ärzte zwar bewerten, aber keine Kommentare hinterlassen. Daten, die ohnehin öffentlich seien (Adresse, Öffnungszeiten etc.), könne man natürlich auch hier finden.

Seitens der Kammer fordert man "ein Schutzrecht des Arztes gegenüber einem Portalbetreiber, um unrichtige und schädigende Inhalte über Verlangen des Arztes löschen zu können."

Skeptisch ist auch Margot Ham von der Wiener Patientenanwaltschaft. "Es gibt keine standardisierten Qualitätskriterien für solche Portale. Außerdem werden sie immer wieder für Werbung verwendet. Es gibt Ärzte, die ihren Patienten sagen, sie sollen etwas Nettes hineinschreiben."

Was ist so schlimm daran, wenn Ärzte ihre Daten nicht auf Ihrer Homepage stehen haben wollen?
Gerald Timmel: Die Daten von niedergelassenen Ärzten sind per se öffentlich, damit Patienten den Arzt auch finden können. Eine Löschung auf unserem Portal nimmt dem Patienten die Möglichkeit, den Arzt zu bewerten und damit das Recht auf Ausübung der freien Meinungsäußerung. Das Urteil des VfGH hat dies bestätigt und uns Recht gegeben.

Wird es mit der aktuellen Gerichtsentscheidung nicht noch leichter, Ärzte im Internet zu verunglimpfen?
Wir haben zahlreiche Qualitätssicherungsmaßnahmen, die das verhindern sollen. Anders als zum Beispiel auf dem Portal der Ärztekammer muss man sich bei unserem registrieren, um eine Bewertung durchzuführen. Sie wird nur anonymisiert veröffentlicht, um den Patienten mit seiner Krankengeschichte zu schützen. Weiters hat der Arzt die Möglichkeit, auf Kritik zu antworten.

Besteht aber nicht umgekehrt auch die Gefahr, dass die Mediziner solche Portale für Eigenwerbung nutzen – etwa durch getürkte positive Bewertungen?
Die Nutzer müssen unter anderem auch bestätigen, dass sie tatsächlich der Patient des Arztes sind, den sie bewerten. Zugegeben: Einen gewissen Missbrauch wird man damit nicht verhindern können. Die Community hat aber auch die Möglichkeit, problematische Kommentare zu melden. Sind darin Auffälligkeiten ersichtlich, prüfen wir diese und nehmen diese Kommentare gegebenenfalls von der Seite herunter.

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