In den bestehenden Hochsicherheitsabteilungen gelten auch besondere Maßnahmen beim Umgang mit den Häftlingen. Hafträume (es handelt sich prinzipiell um Einzelzellen) werden nur zu zweit geöffnet, bei Vorführungen gelten besondere Vorsichtsmaßnahmen. Die Zellen sind permanent videoüberwacht. Vor allem Mitglieder der besonders geschulten Einsatzgruppe der Justiz versehen dort ihren Dienst. Grundsätzlich sind sie personell besser ausgestattet.
Die bestehenden Unterbringungsmöglichkeiten reichen aber nicht aus, beklagt Simma. „Wenn ich mir zum Beispiel Wiener Neustadt mit 240 Insassen anschaue, da bräuchten wir zehn derartige Räume. In der Praxis ist es dann so, dass wir herumtelefonieren müssen und den Insassen in eine andere Anstalt bringen müssen.“
Übergriffe in der Haft gebe es täglich. Auch auf die Justizwachebeamten. Im Zeitraum 1. Jänner 2020 bis 31. Mai 2021 wurden etwa 480 Übergriffe auf Justizwachebeamte gezählt. Die mit Abstand meisten davon in Wien-Josefstadt (115), gefolgt von Asten (76).
Vonseiten des Justizministeriums wird betont, dass der Begriff „Hochsicherheitsabteilung“ im Gesetz nicht grundsätzlich geregelt sei, entsprechend sei es auch unmöglich, eine Anzahl derartiger vorhandener Plätze zu nennen.
Dennoch werde „derzeit für mehrere Justizanstalten geprüft, ob dort zusätzliche Möglichkeiten für besondere Sicherheitsmaßnahmen geschaffen werden sollen“, heißt es. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die „jeweiligen Häftlingspopulationen in den verschiedenen Justizanstalten sehr unterschiedlich sind“. Daher sei der Bedarf nach Sicherheitsmaßnahmen auch unterschiedlich.
Für Simma steht fest: Man muss für die Sicherheit, auch der Justizwache, Geld in die Hand nehmen. Und auch die Zahl der Bediensteten erhöhen. „Aber da scheitern wir bereits an der Rekrutierung.“
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