Intervention im Ministerium bleibt straffrei

Die Vergabe eines der größten Werbeaufträge des Jahres 2009 (rund 4,5 Millionen Euro) soll manipuliert worden sein, doch das wäre teilweise nicht einmal illegal.
Vorgänge „wie bei Grasser“ im Verkehrsministerium, doch das Verfahren wird eingestellt.

Einen Knalleffekt gibt es rund um die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen möglicher Untreue und Amtsgeheimnisverletzung von hoher Stelle im Verkehrsministerium. Das Untreue-Verfahren wurde überraschend eingestellt. Zwar galt es für den Staatsanwalt als erwiesen, dass eine hohe Kabinettsmitarbeiterin von Doris Bures zugunsten eines Bieters interveniert hat, allerdings sei dies keine Untreue. Das bestätigte auch das Justizministerium.

Wunschkennzeichen

Wie berichtet, war der millionenschwere Auftrag für die Aktion „Alkohol am Steuer – könnten Sie damit leben?“ mit Mitteln des Wunschkennzeichenfonds vergeben worden. Im Ministerium gab es eine erste Sitzung der Vergabekommission, dabei wurde laut Teilnehmern ein Sieger gekürt. Bures’ Kabinettsmitarbeiterin stand danach auf und erklärte (glaubt man zwei Zeugen), der zweitbeste Bieter müsse den Zuschlag bekommen – es wurde eine neue Sitzung anberaumt. Bei dieser präsentierte der Zweitgereihte überraschend einen fast identen Spot zu einem sehr ähnlichen Preis. Der Jurist der Vergabekommission verließ aus Protest den Raum und unterschrieb anschließend trotzdem, erklärten Zeugen.

Die Staatsanwaltschaft hält das zwar für glaubwürdig, allerdings habe die Kabinettsmitarbeiterin quasi nur ihre Privatmeinung geäußert. Wegen Untreue könne nur der Geschäftsführer der Bundesbeschaffung angeklagt werden, der die Entscheidung der Kommission unterschreibt. Die Bures-Mitarbeiterin hätte theoretisch sogar Geld annehmen dürfen für diese Intervention, sie sei nur Beraterin und habe keine Entscheidung getroffen.

Ganz abgeschlossen ist die Sache für das Ministerium noch nicht. „Die Amstgeheimnisverletzung bleibt offen“, sagt Staatsanwalt Thomas Vecsei . „Es besteht der Verdacht, dass der Anbotspreis wie beim Grasser weitergegeben wurde.“ Derzeit fehlen allerdings Beweise, wer das getan haben könnte. Bis diese vorliegen, gibt es keine weiteren Ermittlungen.

Kommentare