In Corona-Zeiten darf die Miete ausbleiben

In Corona-Zeiten darf die Miete ausbleiben
Wiener Traditionscafé war sofort mit Räumungsklage konfrontiert und kämpfte dagegen an. Auch Oberster Gerichtshof stellt jetzt klar: Während der Pandemie gelten andere Regeln.

Es ist ein altehrwürdiges Kaffeehaus, das Heinrich Weingartner unweit des Wiener Westbahnhofs betreibt. Zwei Tische beim Eingang sind voll mit Zeitungen für die Gäste. Aus dem Hintergrund tönen die typischen Klack-Geräusche, wenn Billardkugeln aneinanderstoßen.

Seit 1874 gibt es das Kaffeehaus, seit 1969 betreibt es die Familie Weingartner. Doch beinahe hätte Corona der Tradition ein jähes Ende gesetzt. Genau genommen ein Streit um die Miete während der Lockdown-Zeiten, der den Gang zum Gericht nötig machte. Und das ist kein Einzelfall.

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