Impfpflicht: Höchstgericht weist Antrag zurück

Impfpflicht: Höchstgericht weist Antrag zurück
Frau, die Impfungen kritisch gegenüber steht, sah einen Verstoß gegen die Grundrechte.

Der Verfassungsgerichtshof hat in den aktuellen Beratungen über 450 Fällen entschieden. So auch über einen Individualantrag betreffend der Impfpflicht.

Laut Epidemiegesetz können Bezirksverwaltungsbehörden  "im Einzelfall für bestimmte gefährdete Personen die Durchführung von Schutzimpfungen" anorden. Dagegen wehrte sich eine Frau, die Impfungen kritisch gegenüber steht, und brachte einen Individualantrag ein. Sie sah in der Bestimmung einen Verstoß gegen mehrere Grundrechte. Etwa das Recht auf Achtung des Privatlebens oder das Recht, keiner unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung unterworfen zu werden.

Allerdings: Für die Anfechtung eines Gesetzes als Einzelperson (Individualantrag) ist es Voraussetzung, dass die Bestimmung für die Person selbst unmittelbar wirksam geworden ist. Die Frau hätte also zum Kreis der gefährdeten Personen gehören müssen. Das ist nicht der Fall. Der Antrag wurde daher zurückgewiesen.

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