Impfgegner darf nach 4 Jahren wieder praktizieren

Johann Loibner durfte nicht als Arzt arbeiten. Nach vier Jahren Zwangspause will er wieder praktizieren.
Einem Arzt, der sich kritisch gegenüber Impfungen gab, erteilte die Ärztekammer ein Berufsverbot – zu Unrecht.

Seine Ordinationsräume hat Johann Loibner nie aufgegeben. Sobald wie möglich will der Steirer dort wieder Patienten in seiner Privatpraxis behandeln: Vier Jahre lang durfte der Allgemeinmediziner aus Ligist in der Weststeiermark nicht praktizieren.

Die Ärztekammer erteilte ihm 2009 ein Berufsverbot und strich ihn von der Ärzteliste. „Weil ich eine andere Meinung zu einem herrschenden Thema habe“, erläutert Loibner. „Dass da jemand deshalb ein Berufsverbot bekommt, ist einzigartig.“ Der 69-Jährige ist erklärter – wie auch in der Ärzteschaft umstrittener – Gegner von Schutzimpfungen aller Art und sprach sich in Vorträgen wiederholt dagegen aus. Für die Standesvertretung kam das „einer Bagatellisierung von Krankheitsrisken“ gleich. Zum „Schutz der Öffentlichkeit“ wurde Loibner das Recht zu praktizieren verwehrt. Das Amt der Landesregierung bestätigte den Spruch der Ärztekammer wenige Monate später.

Rechtswidrig

Doch der Mediziner wehrte sich. Mit Unterstützung seines Anwalts Hans Kröppel zog er bis vor den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) und gewann nun: Der Bescheid wurde vor Kurzem als rechtswidrig aufgehoben, Loibner darf wieder als niedergelassener Arzt praktizieren. Es sei nicht ersichtlich, dass der Mediziner andere Berufspflichten verletzt habe, begründen die Höchstrichter. Außerdem entdeckten sie einen Formalfehler: Der Mediziner wurde nicht offiziell befragt. Wenn die Behörde die Auffassung vertritt, die Vertrauenswürdigkeit sei nicht mehr gegeben, so hat sie es verabsäumt, ihre Beurteilung nachvollziehbar zu begründen, heißt es im Spruch des VwGH. Anders ausgedrückt: Erst, wenn ein Patient eine Impfung verlange, Loibner sie aber dezidiert verweigere, könne das ein Grund sein, ihm die ärztlichen Tätigkeiten zu untersagen. „Davon ist uns aber nichts bekannt“, heißt es seitens des Höchstgerichts.

"Ich bin ja kein Anfänger"

Der 69-Jährige will wieder seinen Ärzteausweis beantragen. „Das ist ja keine Gnade der Kammer, die muss jetzt den Schritt setzen.“ Er steht auch heute noch zu seiner ablehnenden Haltung. „Ich habe 30 Jahre ernsthaft geforscht. Ich bin ja kein Anfänger auf dem Gebiet und war auch Sachverständiger für Impfschäden bei Gericht.“ Ein weiterer Prozess dürfte ihm aber noch bevorstehen: Da er vier Jahre lang nicht praktizieren konnte, will er die Ärztekammer auf Schadenersatz wegen Verdienstentgangs klagen. Die Höhe der Summe sei noch offen. „Das muss ich den Rechtsexperten überlassen, zu berechnen, was mir da zusteht. Aber eins ist klar: Mein Ruf und mein Ansehen haben vier Jahre lang sehr gelitten.“

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