"Im Zweifel für den Asylwerber"

"Im Zweifel für den Asylwerber"
72.299 Asylentscheidungen wurden 2016 gefällt. Asylentscheider Philipp R. traf mehr als 200

Philipp R. sitzt in seinem Büro in der Außenstelle des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) im dritten Bezirk. Vor ihm ein Stapel Akten, hinter ihm eine Yucca-Palme. Die Pinnwände sind kahl. Nur drei Blätter sind darauf geheftet. Info-Blätter zum Fremdenpolizei- und zum Asylgesetz. Philipp R. ist Asylentscheider.

Er hatte sich im Herbst 2015 beworben, als die Flüchtlingswelle auf ihrem Höhepunkt war und das Asylamt dringend Personal benötigte. "Der dichte Personenkontakt, die hohe Verantwortung und die Arbeit im öffentlichen Dienst für die Republik Österreich – das hat mich interessiert", sagt der 33-Jährige. "Damals hatte jeder eine Meinung zu dem Thema." R. wollte mittendrin sein.

Bevor Aslyentscheider ihre Zulassung erhalten, durchlaufen sie eine dreimonatige Grundausbildung: Sie befassen sich mit dem Asyl- und Fremdenpolizeigesetz und lernen Einvernahmetechnik, ehe sie eine praktische Ausbildung absolvieren. Seit März 2016 führt R. Asylverfahren und ist zuständig für Asylwerber aus dem Irak, Afghanistan, Syrien, Georgien, Aserbaidschan, Armenien und nordafrikanischen Staaten.

Vor der Einvernahme der Asylwerber führt der Asylentscheider ein Ermittlungsverfahren: R. bekommt die Akten der Asylwerber, bringt sich auf den neuesten Stand, was die politische Lage in deren Herkunftsland betrifft. Sobald er genug "ermittelt" hat, kommt es zum Interview mit den Asylwerbern.

"Im Zweifel für den Asylwerber"
Das, erzählt Philipp R., beginne meist mit einer kleinen Vorstellrunde und der Frage, ob sich der Asylwerber gesundheitlich in der Lage sieht, die Fragen zu beantworten. Dann werde überprüft, ob er oder sie den Dolmetscher versteht. "Das ist ganz wichtig", sagt R. Danach werden Name, Familienstand, Schulausbildung, Beruf und die Lebensbedingungen im Herkunftsland abgefragt. Erst dann geht es um die Flucht: Warum ist man geflüchtet? Über welche Route? War der Asylwerber in seiner Heimat politisch aktiv?

Zweifelt R. an den Angaben des Asylwerbers, zieht er die Staatendokumentation hinzu (siehe Zusatzbericht).

Aber wie entscheidet man, ein Asylentscheider zu werden? Jemand, der mit einem einzigen Bescheid das Leben ganzer Familien maßgeblich verändert?

Kein Platz für Gefühle

Philipp R. habe sich zunächst "einfach nur beworben", denn eine Bewerbung bedeute ja noch nichts Fixes. Bemerkt, dass der Job gut zu ihm passe, habe er dann in der Grundausbildung. "Wichtig sind Respekt und Objektivität. Gefühle darf ich da nicht einfließen lassen, sonst bin ich fehl am Platz." Er müsse blind sein wie Justitia, sagt er.

Der 33-Jährige scheint jemand zu sein, der es genau nimmt und gern formell hat. Seinen Job beschreibt er als "spannende, fesselnde Tätigkeit für Österreich", die Asylwerber nennt er "die Parteien", Entscheidungsfragen, die mit "Ja" beantwortet werden könnten, beantwortet er mit "korrekt". Die Dolmetscher, die er für "seine" Asylverfahren bestellt, wählt er nach einem eigenen Rotationsprinzip aus. "Damit abwechselnd ein anderer drankommt und niemand behaupten kann, zwischen einem Dolmetscher und mir bestehe eine Freundschaft. Das hat Priorität."

"Im Zweifel für den Asylwerber"
Asylentscheidungen zu treffen, falle ihm nicht schwer. "Ich kann mich ja nur im Rahmen der Gesetze bewegen." Und er sei ja nicht der, der die Gesetze mache. Wenn jemand den Anforderungen nicht entspricht, müsse er auch so entscheiden, auch wenn ihm die Person sympathisch sei. "Im Umkehrschluss muss ich ja auch positiv entscheiden, wenn ich die Person nicht sympathisch finde", sagt R.

Ob er manchmal auch an seinen Entscheidungen zweifle? "Ich mache ein tadelloses Ermittlungsverfahren. Wenn ich Zweifel hätte, würde natürlich in ’dubio pro reo’ (Im Zweifel für den Angeklagten, Anm.) gelten. Dann würde ich positiv entscheiden." Aber R. lässt erst gar keine Zweifel aufkommen.

Nur einmal habe sich dennoch eine Gefühlsregung gezeigt. Es war nach seiner ersten Entscheidung, die positiv ausfiel. Der Bescheid wurde persönlich an die syrische Familie mit Kindern ausgefertigt. "Die Mutter ist vor Freude in Tränen ausgebrochen. Das hat mich dann schon sehr berührt, muss ich sagen. Das hat gut getan."

Beim Interview im Asylverfahren muss der Asylwerber seine Fluchtgründe laut Gesetz „glaubhaft machen“. Das heißt, er muss „schlüssig und logisch darlegen“, warum ihm Asyl gewährt werden soll. Bestehen Zweifel an den Angaben des Asylwerbers, kann der Asylentscheider in Info-Blättern zu den einzelnen Staaten nachschlagen.
Diese Länder-Informationsblätter sind Kurz-Zusammenfassungen aus wissenschaftlichen Dossiers, die die Abteilung Staatendokumentation im Bundesasylamt zusammenstellt. Etwa 80 solcher Infoblätter gibt es mittlerweile. "Die Top-Länder Afghanistan, Syrien, Irak, Somalia, Iran, Nigeria, die Russische Föderation, Pakistan, Georgien und Armenien werden besonders umfassend behandelt", sagt Abteilungsleiter Thomas Schrott.

"Im Zweifel für den Asylwerber"
In den Länder-Informationsblättern wird alles für das Asylverfahren Wichtige erörtert: Die Sicherheitslage im Land, die Situation religiöser und ethnischer Minderheiten, Arbeits- und Wohnungsmarkt, medizinische Versorgung, um nur einige Beispiele zu nennen (das Länder-Informationsblatt für Afghanistan etwa umfasst mehr als 200 Seiten, Anm.). Sie dienen den Behörden im Instanzenzug (vor allem den Richtern des Bundesverwaltungsgerichtshofs und den Asylentscheidern) als Informationsgrundlagen und werden laufend aktualisiert – jene von Afghanistan sogar täglich. Zusammengestellt werden die Info-Blätter von der Abteilung Staatendokumentation im Bundesasylamt. Sie existiert seit 2006 und besteht aus 24 Mitarbeitern, vornehmlich Geistes- und Sozialwissenschafter (darunter Politikwissenschafter, Sozial-Anthropologen, Arabisten, Historiker).

Auf Mission

Eine der Hauptquellen für die Länder-Informationsblätter ist etwa die ECOI-Datenbank (European Country of Origin Information Network) des Internationalen Roten Kreuzes. Infos kommen aber auch von Botschaften, von Verbindungsbeamten des Innenministeriums in den jeweiligen Ländern. Zusätzlich unternimmt die Staatendokumentation pro Jahr etwa drei sogenannte „Fact Finding Missions“, in jene Länder, über die Dossiers erstellt werden (heuer waren das Somalia, Kenia und Äthiopien sowie Jordanien und Libyen; eine dritte ist bereits in Planung). Internationale Experten-Netzwerke stehen für den Austausch zur Verfügung.
Jede Behörde im Instanzenzug des Asylverfahrens, jede Gebietskörperschaft und jeder Asylentscheider kann Fragen zu Einzelfällen an die Staatendokumentation stellen. Darin geht es meist um Glaubwürdigkeit – etwa ob es realistisch ist, dass ein Asylwerber aus einer bestimmten Region tatsächlich von einer bestimmen Miliz verfolgt wurde.

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