"IGGÖ" statt "Islam": Muslime fechten Zeugnis-Causa erneut an

"IGGÖ" statt "Islam": Muslime fechten Zeugnis-Causa erneut an
Da „IGGÖ“ nicht die Konfession bezeichnen könne, erwägt die Islamische Glaubensgemeinschaft eine Beschwerde beim EGMR

Groß war die Aufregung, als in den Schulnachrichten muslimischer Schüler voriges Jahr als Bezeichnung für das Religionsbekenntnis statt „Islam“ „IGGÖ“ stand. Die Islamische Glaubensgemeinschaft, die mit der Abkürzung gemeint ist, brachte deshalb eine Verfassungsklage ein – mit der sie nun abblitzte. Klein beigeben will die Vertretung der Muslime in Österreich trotzdem nicht.

Wie berichtet, wies der Verfassungsgerichtshof (VfGH) den Individualantrag der Glaubensgemeinschaft und einer betroffenen Schülerin auf Richtigstellung des Religionsbekenntnisses von „islam. (IGGÖ)“ auf „islam.“ in Zeugnissen und Schulnachrichten in seiner März-Session zurück. Wegen eines Formalfehlers.

Formalfehler

Laut VfGH richtete sich der Antrag nämlich gegen Bestimmungen in zwei Rundschreiben des Bildungsministers. Mit dem einen wurde, so das Höchstgericht, jedoch „lediglich ein anderes Rundschreiben novelliert (geändert), dessen Bestimmungen nicht angefochten wurden“.

"IGGÖ" statt "Islam": Muslime fechten Zeugnis-Causa erneut an

IGGÖ-Präsident Ümit Vural kündigt weiteren Widerstand an.

Voraussetzung für einen Antrag wie den vorliegenden sei, dass die angefochtenen Bestimmungen unmittelbar in die Rechtssphäre der Antragsteller eingreifen. „Nach der ständigen Rechtsprechung greifen Novellierungsanordnungen alleine jedoch nicht in die Rechtssphäre von Personen ein“, heißt es beim VfGH.

Den Widerstand aufgeben will man seitens der Islamischen Glaubensgemeinschaft allerdings nicht.

Neuer Versuch

Er fühle sich den Muslimen gegenüber weiterhin in der Verantwortung, wieder Rechtssicherheit herzustellen, sagt IGGÖ-Präsident Ümit Vural. Zumal bei den anderen Glaubensbekenntnissen auch nicht der Name der Institution in den Zeugnissen stehe. Da die Kürzel „IGGÖ“ oder „islam. (IGGÖ)“ als Bezeichnungen für eine Konfession „keinesfalls zulässig“ seien, werde man erneut einen Individualantrag beim VfGH einbringen, kündigt Vural – seines Zeichens selbst Jurist – an.

Darüber hinaus behält sich die Islamische Glaubensgemeinschaft eine Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg vor.

Für die ursprüngliche Änderung in den Schulnachrichten war das beim Bundeskanzleramt angesiedelte Kultusamt verantwortlich. Die Bezeichnung „islamisch“ wäre zu ungenau, wurde voriges Jahr argumentiert. Insider vermuten auch Druck vonseiten der Alevitischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (ALEVI).

Kommentare