Hundeverbot im Wirtshaus? Lästige Tiere oder vernünftige Halter?
Pro Hundeverbot: Die wenigsten Hunde tun, was ihre Halter behaupten
Man muss nicht Immanuel Kant („Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt“) bemühen, um zu erkennen, dass Hunde in Gasthäusern nichts verloren haben. An allen anderen Orten, an denen sich Menschen auf engem Raum bewegen, übrigens auch nicht.
Das Problem ist an beiden Enden der Leine zu finden – so die Hundehalter diese überhaupt verwenden. Womit wir schon mitten im Thema wären: Viele Hundebesitzer kennen die gesetzlichen Bestimmungen zu Leinen- und Beißkorbpflicht, die in ihrem Bundesland gelten, nicht. Oder sie ignorieren sie schlichtweg.
So oder so – mit dem verantwortungsvollen Umgang, dessen sich die Halter gerne rühmen, hat beides nichts zu tun. Es wird wohl zu wenig gestraft.
Hundehalter nehmen damit billigend in Kauf, dass sie andere in ihrem Wohlbefinden beeinträchtigen. Das ist nicht neu: Hundefreunde sind tendenziell mit einer (un-)gesunden Portion Egoismus ausgestattet. In einem Land, in dem der kläffende Hund wohlgelittener ist als das lärmende Kind, kann man sich diese Geisteshaltung erlauben. Bedenken anderer werden abgetan. („Meiner tut ja nix!“)
Das Thema endet aber nicht bei rechtlichen Spitzfindigkeiten: Tiere im Lokal sind für viele ein grundsätzliches Ärgernis. Denn die wenigsten tun das, was ihre Halter von ihnen behaupten. Sie liegen eben nicht dösend unterm Tisch, sondern schnüffeln zu den Nachbarn. (Aus der Sicht des Hundes ist das auch sehr verständlich.) Details zu Fellgeruch (gerade im feuchten Herbst) und schlabberigen Zungen seien den geneigten Lesern an dieser Stelle erspart.
Falls sie übrigens doch angeleint sein sollten – die Hunde, nicht die Leser! –, bauen sie mit ihrer Leine gerne Stolperfallen zwischen Sesselbeinen. Schade, dass nicht vorrangig ihre Besitzer darüber stolpern.
Diskutabel: Maulkorb- und Leinenpflicht für Hunde
Contra Hundeverbot: Verantwortungsvolle Hundebesitzer reagieren von selbst
Ein Hund im Wirtshaus? Ja, selbstverständlich kann das eine ganz delikate Sache sein. Insbesondere dann, wenn er mit Raffinesse zubereitet worden ist und die Beilagen passen...
Aber jetzt einmal im Ernst: Wo genau liegt das Problem?
Kein halbwegs mit Vernunft geschlagener Mensch wird seinen auch noch so geliebten und geschätzten Vierbeiner in ein Haubenlokal oder zu einem Business-Lunch mitschleppen, wenn er oder sie plant, in gepflegter Atmosphäre mehrere Gänge – und damit Stunden – zu verbringen.
Und umgekehrt spricht selbst aus Sicht eines Nicht-Hundehalters absolut nichts dagegen, dass ein fest angeleinter und im Idealfall auch noch per Beißkorb gesicherter Hund unter dem Tisch oder der Sitzbank döst, während Herrchen oder Frauchen ein gepflegtes Bier zu sich nehmen – oder einfach nur eine Kleinigkeit speisen.
In jenen Fällen, in denen ein Hund nicht von den Kindern am Nachbartisch gestreichelt werden will, sondern geruchs- oder lärmbedingt für alle Restaurantgäste nur noch eine Zumutung ist, reagieren halbwegs verantwortungsvolle Hundehalter von selbst (auch dem Besitzer ist es in der Regel nicht egal, wenn Bello unterm Wirtshaustisch anhaltend bellt).
Wie bei allen Haustieren, Autos und sonstigen Diskussionsthemen sind in der Regel die Besitzer und nicht die Dinge selbst das Problem.
Für die Kläffer im Wirtshaus heißt das: Wenn jemand partout nicht einsehen möchte, dass sein Hund stinkt, um etliche Dezibel zu laut ist oder, dass er die anderen Gäste sonst wie stört, wird ihn oder sie der Kellner oder schlimmstenfalls der Chef selbst darauf hinweisen – oder der Gaststube verweisen.
Dafür braucht es keine neuen Verordnungen oder Gesetze. Dafür reicht der Hausverstand.
Von Christian Böhmer
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