Höhere Alimente wegen zu guter Ausbildung

Höhere Alimente wegen zu guter Ausbildung
„Bin ruiniert“: Berechnung von Unterhalt basierte nicht auf realem Gehalt – Vater kritisiert Rechtspraxis.

Gerhard Eichhorn sitzt in seinem Wohnzimmer in St. Andrä-Wördern (Bezirk Tulln) vor einem Berg an Dokumenten, Briefen und Zeitungsausschnitten. Sie zeigen den fast dreißig Jahre dauernden Streit mit seiner ehemaligen Lebensgefährtin und dem Wiener Jugendamt um seine Tochter.

1989 wurde das Kind geboren, 1991 trennte er sich von der Mutter. Ein Sorgerechtsstreit begann, er durfte das Kind nicht mehr sehen. „Das hat mich ruiniert – nicht nur seelisch, auch finanziell“, beklagt der 73-jährige Pensionist. Er erzählt, seine Ex-Lebensgefährtin hätte einen Antrag beim Jugendamt gestellt: Demnach sollte er aufgrund seiner Ausbildungen (u. a. ist er Schlossermeister) mehr Alimente für die Tochter bezahlen, als sich aus seinem tatsächlichen Verdienst errechnete.

Er verdiente als Prokurist 12.000 Schilling monatlich und bezahlte 1000 Schilling Unterhalt. Plötzlich musste er aber 2400 Schilling bezahlen – da er mehr verdienen könnte, wenn er seinen Beruf wechselte. „Ich sollte kündigen und mir eine Anstellung als Werkstellenleiter suchen. Ich habe das versucht, aber es gelang nicht, und natürlich habe ich nicht gekündigt, sonst wäre ich ja arbeitslos gewesen. Trotzdem musste ich die 2400 Schilling bezahlen.“

Anspannungstheorie

Hier kam die sogenannte Anspannungstheorie zur Anwendung: Da geht man nicht vom Einkommen aus, das der Unterhaltspflichtige tatsächlich erzielt – sondern von einem Einkommen, das er bei „zumutbarer Anspannung seiner Kräfte“ erzielen könnte. Laut Rechtsvertretung der Wiener Kinder- und Jugendhilfe (damals auch für den Fall Eichhorn zuständig, Anm.) ist die Regelung durchaus sinnvoll: Sie soll dort zum Tragen kommen, wo man sonst keinen entsprechenden Unterhalt bekommen würde – zum Beispiel, wenn ein 25-jähriger gesunder Mensch nicht arbeiten möchte. Selbst wenn der Betroffene keine Ausbildung hat, kann angenommen werden, dass er als Hilfsarbeiter 1250 Euro verdiene. Durch die Bemessung von diesem fiktiven Lohn bekäme das Kind rund 200 Euro Alimente pro Monat. In so einem Fall kann Gerhard Eichhorn die Anwendung des Anspannungsgrundsatzes nachvollziehen. Er sieht allerdings einen Systemfehler, wenn es jemanden wie ihn trifft.

Von einem Systemfehler könne laut Wiener Kinder- und Jugendhilfe keine Rede sein: Jeder, der eine Vorschreibung bekomme, habe das Recht, diese zu beeinspruchen. Unrealistische Annahmen seien ohnehin nicht zulässig. Kümmern müssten sich die Betroffenen aber selbst darum, wenn sie der Forderung nicht nachkommen können.

In rund 185 Fällen wurde 2018 bei der Wiener Kinder- und Jugendhilfe die Anspannungstheorie angewandt (zirka 7,5 Prozent aller Unterhaltsanträge), nur ein Prozent wurde beeinsprucht. Weil er nicht alles zahlen konnte, ist Gerhard Eichhorn seiner 30-jährigen Tochter rund 4000 Euro Alimente schuldig.

Berechnung nach Anspannungstheorie

Grundsätzlich gilt beim Unterhalt: Je höher das Einkommen, desto mehr ist für ein Kind zu bezahlen. Die Anspannungstheorie besagt, dass der Unterhaltspflichtige  nach seinen Kräften bemüht sein muss,  zum Kindesunterhalt beizutragen. Wird sie angewandt, wird als Bemessungsgrundlage ein fiktives Einkommen herangezogen, das der Unterhaltspflichtige erzielen könnte. Es gibt keine gesetzliche Belastungsgrenze. Wenn  er seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommt, wird auch auf Vermögen zurückgegriffen, sofern es welches gibt. 

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