Höchstgericht weist Bettel-Beschwerde aus Salzburg zurück

Bettlerin
Eine Entscheidung zum strittigen Fall einer rumänischen Bettlerin ist gefallen. Die Frau bekämpfte eine Geldstrafe.

Eine Rumänin saß im Dezember 2020 in der Salzburger Schanzlgasse und bettelte. Sie verstieß dabei gegen die Salzburger Verordnung, die das stille Betteln an ausgewiesenen Orten verbietet, und bekam eine Geldstrafe von 100 Euro. 

Der Einspruch der Frau wurde bereits von der Polizei und in weiterer Folge vom Landesverwaltungsgerichtshof Salzburg abgewiesen. Mit Unterstützung der Plattform für Menschenrechte zog die Bettlerin jetzt noch vor den Verfassungsgerichtshof. Dort wurde die Behandlung der Beschwerde wegen Verletzung der Meinungsäußerungsfreiheit und in weiteren Rechtsmaterien nun abgelehnt.

Stadt über Entscheidung froh

Die Stadt fühlt sich nun in ihrer Vorgangsweise bestätigt. Bettelverordnungen hatten in den vergangen Jahren wiederholt polarisiert. Nachdem der Verfassungsgerichtshof die erste Verordnung 2012 gekippt hatte, wurde 2015 nachgeschärft.

Salzburg habe sich mit der Situation arrangiert, heißt es aus dem Büro von Bürgermeister Harald Preuner (ÖVP). Beschwerden gab es zuletzt vor allem auf Grund von "Betteln mit Tieren". Das Land bringt dazu gerade ein Verbot auf den Weg.

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