Höchstgericht bestätigt Verlust des österreichischen Passes

Alper Yilmaz zeigt die Aufforderung, wonach er beweisen muss, dass er kein Doppelstaatsbürger ist.
Türkische Wählerlisten haben Beweiskraft vor Gericht. Wiener Magistrat ortet bereits 51 Verdächtige.

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) bestätigt den Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft für einen illegalen türkisch-österreichischen Doppelstaatsbürger. Damit stellt das Höchstgericht erstmals in letzter Instanz klar, dass die den Behörden vorliegenden Namenslisten unbekannter Herkunft vor Gericht glaubwürdig als türkische Wählerevidenz interpretiert werden können.

Der Betroffene berief gegen eine Entscheidung des Salzburger Landesverwaltungsgerichts, das davor einen Negativbescheid der Landesregierung bestätigt hatte. Dessen Basis war eine vom Innenministerium übermittelte türkische Wählerevidenzliste für den Amtsbereich des türkischen Generalkonsulates in Salzburg. Im Rahmen der Beweiswürdigung legte das Landesverwaltungsgericht dar, dass nur eine türkische Behörde eine solche Liste von 29.602 Datensätzen anlegen könne. Der VwGH schloss sich dieser Sichtweise an.

18.000 Verfahren

Aufforderungen der Behörde zur Vorlage erhellender Unterlagen kam der Betroffene nicht nach. Was den Verdacht erhärtete, dass er die türkische Staatsangehörigkeit ganz bewusst wiedererworben hatte. Dass der Mann das Land verlassen muss, ist aber nicht fix. Kann er doch erneut die Staatsbürgerschaft oder einen anderen Aufenthaltstitel beantragen.

Es dürfte nicht lang dauern, bis das Höchstgericht mit ähnlichen Fällen konfrontiert wird. Denn allein in Wien leitete die MA35 bis dato rund 18.000 Feststellungsverfahren ein. 51 mutmaßlich illegalen Doppelstaatsbürgern wurden bereits negative Bescheide zugestellt. Zudem stehe man „in vielen weiteren Verfahren vor dem Abschluss“, sagt Abteilungsleiter Werner Sedlak.

Türkisches Konsulat verweigert Kooperation

Dass Personen, die von Feststellungsverfahren betroffen sind, zum Teil vor ausweglos erscheinenden Problemen stehen, zeigt indes der Fall von Alper Yilmaz. Der kurdische Alevit floh mit seiner Familie Anfang der 80er-Jahre aus der Türkei nach Österreich. 1988 bekam er die Staatsbürgerschaft, nachdem er die Ausbürgerung aus seinem Herkunftsland nachgewiesen hatte. 15 Jahre arbeitete er für die Stadt Wien als Sozialarbeiter, bevor er sich mit dem Café „Latte Grande“ am Währinger Gürtel selbstständig machte.

Weil sein Name auf einer der Namenslisten auftauchte, fordert die MA35 den Erdoğan-Gegner nun auf, zu beweisen, dass er die türkische Staatsbürgerschaft nicht wieder annahm. Doch das scheint unmöglich. Denn im türkischen Konsulat in Wien erachte man ihn als Österreicher und verweigere jede Kooperation, erzählt Yilmaz. Und auch eine Online-Abfrage seiner Daten bei der türkischen Inlandsbehörde scheiterte, weil dafür ein Code nötig wäre, über den bloß türkische Staatsbürger verfügen.

Der Empfehlung der MA35, die Causa persönlich in der Türkei zu klären, will Yilmaz aus Sorge um seine Sicherheit nicht folgen, erklärt sein Anwalt Bernhard Hofer. Um Erdoğans Spitzeln zu entrinnen, löschte er sogar sein Facebook-Profil. An die österreichische Regierung appelliert Yilmaz, „eigene Staatsbürger nicht den türkischen Behörden auszuliefern“.

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