Helikopter-Deal: Drei Österreicher unter Bestechungsverdacht

Ermittlungen rund um Aufrüstung der Polizei-Hubschrauber in Brandenburg
Die Staatsanwaltschaft in Neuruppin, Brandenburg, entscheidet nun, ob sie Anklage erheben wird. Die Betroffenen bestreiten die Vorwürfe vehement.

Die Wiener Neustädter Firma Airborne Technologies rüstet Flugzeug- und Hubschrauber mit Wärmebildgeräten und Nachtsicht-Kameras aus. Ein Kunde war auch die Polizei im deutschen Bundesland Brandenburg. Sie ließ zwei Eurocopter 135 von Airborne mit High-Tech-Kamerasystemen des kanadischen Herstellers Wescam bestücken.

"Vorwurf gänzlich unbegründet und haltlos"

Doch um diesen 3,4-Millionen-Euro-Auftrag aus dem Jahr 2012 dreht sich nach wie vor ein brisantes Ermittlungsverfahren. Die Schwerpunkt- staatsanwaltschaft Neuruppin zur Bekämpfung von Korruptionskriminalität ermittelt wegen des Verdachts der Bestechlichkeit und Bestechung gegen vier Personen. "Darunter sind drei österreichische Staatsbürger", bestätigt Oberstaatsanwalt Frank Winter dem KURIER. Dabei soll es sich um drei Mitarbeiter der Wiener Neustädter Airborne handeln. Diese weisen den Verdacht zurück. "Der Vorwurf der Bestechung gegen Verantwortliche meiner Mandantschaft ist gänzlich unbegründet und haltlos", erklärt Airborne-Anwalt Oliver Felfernig.

Aber der Reihe nach. Eine zentrale Rolle spielt der deutsche Hauptkommissar Klaus-Jürgen F. Er war Technikchef der Polizeihubschrauberstaffel in Brandenburg und soll sich gleichzeitig bei der Firma Airborne Technologies als Berater angedient haben. F. soll bei der Auftragsvergabe 2012 maßgeblich beteiligt gewesen sein. Es folgten weitere Aufträge, bei denen der Beamte angeblich abkassiert haben soll. Der Nebenjob war ihm von seinen Vorgesetzten erlaubt worden – allerdings unter der Auflage, dass dieser keinen Bezug zu seiner Polizeiarbeit haben darf. Es steht aber der Verdacht im Raum, dass es bei den weiteren Vergaben, in die F. eingebunden war, nicht mit rechten Dingen zugegangen ist. Dem Vernehmen nach bestreitet auch er alle Vorwürfe.

Aussage verwundert

Indes betont die Wr. Neustädter Firma "dass sie bei ihrer unternehmerischen Tätigkeit sämtliche österreichischen und internationalen Bestimmungen penibel einhalten. Der gegenständliche Vorwurf liegt bereits einige Jahre zurück und es haben die bisherigen Ermittlungen zu keinem strafrechtlich relevanten Ergebnis geführt", behauptet Firmenanwalt Felfernig gegenüber dem KURIER.

Das sieht man bei der Anklagebehörde in Brandenburg etwas differenzierter. "Das ist nicht richtig. Diese Aussage verwundert mich", sagt Oberstaatsanwalt Winter. "Die Ermittlungen sind jetzt abgeschlossen worden. Die Akte ist wieder bei uns im Haus. Das Verfahren läuft nach wie vor gegen alle vier Beschuldigten." Derzeit werde geprüft, ob Anklage gegen einzelne Personen erhoben wird. Mit einer Entscheidung wird in den nächsten Wochen gerechnet.

Der Söldner aus Amerika

Die Firma Airborne sorgte schon früher für Schlagzeilen, weil sie einen schillernden Gesellschafter an Bord hat. Laut Firmenbuch hält der frühere US-Elite-Soldat Eric D. Prince über eine Offshore-Gesellschaft ( Frontier Opportunites Limited, Bermuda) mittelbar 25 Prozent an Airborne. Der heute 48-Jährige gründete 1997 die US-Söldnerfirma Blackwater und machte im Afghanistan- und Irak-Krieg in der Bush-Ära gute Geschäfte. Das nötige Kleingeld (1,35 Milliarden US-Dollar) soll Prince durch den Verkauf des elterlichen Autoindustrie-Zulieferbetriebs in Holland, Michigan, lukriert haben. 2010 verkaufte er seine "Privatarmee".

Drei Jahre später verlegte er seinen Wohnsitz nach Neusiedl am See. Heute soll Prince seine Geschäfte von Hongkong aus steuern. Seine operative Gesellschaft Frontier Services Group Limited (FSL) notiert an der Börse in Hongkong und gehört laut Unterlagen aus dem April 2014 auch der Frontier Opportunites Limited (FOL) mit Sitz auf Bermuda. Prince hat seit seinem 17. Lebensjahr einen Pilotenschein.

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