War Fischers Fahrt durch die Rettungsgasse illegal?

ÖAMTC-Jurist: "Rechtlich eigentlich nicht zulässig".

Die Fahrt von Bundespräsident Heinz Fischer und seinem luxemburgischen Staatsgast Großherzog Henri durch eine Rettungsgasse am Mittwoch in Linz sorgt weiter für Aufregung. Nachdem Fischers Konvoi nach einem Besuch in Mauthausen in einen Stau geraten war, entschied die Polizei mit Blaulicht und Folgetonhorn die Rettungsgasse zu durchfahren. Die Frage, ob der Bundespräsident bei einem Stau mit seinem Dienstfahrzeug die Rettungsgasse benützen darf, ist für Juristen allerdings nicht klar geregelt. ÖAMTC-Verkehrsjurist Martin Hoffer etwa sagt nein, eigentlich darf er nicht.

KURIER: Darf der Konvoi des Bundespräsidenten durch die Rettungsgasse fahren?

Martin Hoffer: "Rechtlich ist das eigentlich nicht zulässig, das Gesetz sieht das so nicht vor. Es war die Absicht des Gesetzgebers, Einsatzfahrzeugen das Vorankommen zu ermöglichen, also Rettung, Feuerwehr oder Polizei, wenn sie zu Hilfeleistungen unterwegs sind. Es war nicht die Absicht, rascheres Vorankommen von mehr oder weniger wichtigen Personen zu ermöglichen. Es liegt letztlich aber an der Dringlichkeit der Sache."

Hat sich Fischer damit strafbar gemacht?

"Nein. Verantwortlich ist in diesem Fall wäre maximal der Polizist, der den Konvoi da durchgewunken hat."

Wer darf sonst durch die Rettungsgasse?

"Es ist schon etwa eigenartig, dass unser Pannendienst oder der Schneepflug durch die Rettungsgasse fahren dürfen, der Präsident von Österreich aber nicht. Die Verkehrsministerin könnte das mittels Erlass aber rasch ändern."

Das Verkehrsministerium sieht keinen Handlungsbedarf. Laut der zuständigen Juristin gilt die Limousine des Präsidenten als Einsatzfahrzeug, wenn vor und hinter dem Wagen ein Polizei-Auto mit Blaulicht fährt. Einen Hilfseinsatz muss es nicht geben, um die Rettungsgasse zu benutzen."

International üblich

Auch die Präsidentschaftskanzlei betont, dass die Limousine mit dem Bundespräsidenten und seinen Gästen in Begleitung von Einsatzfahrzeugen unterwegs gewesen sei, wie dies auch international üblich sei. Diese Vorgangsweise werde nur im Rahmen eines Staatsbesuches gewählt, wenn der Bundespräsident allein unterwegs ist, gebe es auch keine Begleitung durch Einsatzfahrzeuge. Von einer missbräuchlichen Verwendung der Rettungsgasse spricht hingegen BZÖ-Bündnissprecher Rainer Widmann. Er kündigt daher eine parlamentarische Anfrage an Bundesministerin Doris Bures an.

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