HCB-Skandal: Stadt Klagenfurt prüft Klage

Die Verjährungsfrist für Klagen läuft nicht zwingend am Sonntag ab
22 Zivilverfahren anhängig, Verjährung betrifft nicht Belastung eines Trinkwasserbrunnens.

Während sich drei Jahre nach Bekanntwerden des Hexachlorbenzol (HCB)-Umweltskandals die Messwerte normalisieren und die Lage im Görtschitztal entspannt, wird die Causa aus juristischer Sicht erst spannend: 91 Personen haben am Landesgericht Klagenfurt 22 Schadenersatzklagen gegen die Wietersdorfer Zement GmbH, die Donau Chemie sowie gegen die Republik eingereicht. Die Stadt Klagenfurt dürfte als Kläger nachfolgen.

Auf 8,5 Millionen Euro beläuft sich der Gesamtstreitwert der Zivilklagen laut Auskunft des Gerichts. Wertminderung von Grund und Boden, von Häusern sowie gesundheitliche Spätfolgen aufgrund hoher HCB-Konzentrationen im menschlichen Blut werden von den Betroffenen geltend gemacht. Rund um den 26. November – an diesem Tag im Jahr 2014 wurde der Skandal öffentlich – endet die Verjährungsfrist. "Es muss aber nicht zwingend der 26. November sein. Laut Gesetz verjähren Schadenersatzansprüche binnen drei Jahren ab Kenntnis der Partei von Schaden und Schädiger. Die Parteien können die Kausalzusammenhänge erst später erkannt haben", klärt Gerichtssprecherin Eva Maria Jost-Draxl.

Dass einst der Blaukalk im Zementwerk bei zu geringer Temperatur verbrannt wurde, wodurch das HCB entwich, wurde beispielsweise erst Tage danach bekannt, Auswirkungen noch später.

Brunnen ist vom Netz

Indes ist es wahrscheinlich, dass die Stadt Klagenfurt eine Schadenersatzklage gegen die Donau Chemie einreichen wird. Verunreinigungen der Luft und des Grundwassers bei Brückl durch Hexachlorbutadien (HCBD), einem verwandten Giftstoff des HCB, werden der Blaukalkdeponie zugeschrieben. Und im Wasserwerk Klagenfurt Ost haben die Stadtwerke 2014 eine HCBD-Verunreinigung festgestellt. Der Brunnen ist seitdem vom Netz. Die Stadt Klagenfurt, auf deren Grundstücken Teile des Brunnens stehen, wollte diese Woche Klage gegen den Deponiebetreiber einreichen. Am Freitag hat die Donau Chemie jedoch einen Verjährungsverzicht in Bezug auf bisherige und künftige Schäden abgegeben. Somit kann die Stadt auch künftig Schadenersatzansprüche geltend machen.

In strafrechtlicher Hinsicht ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen sieben Beschuldigte, zwei Verdächtige und die Zementfirma wegen des Verdachts der fahrlässigen Umweltbeeinflussung.

Kommentare