Hantavirus: Österreicher war mit infizierter Person im Flugzeug
Hantavirus (Symbolbild)
Zusammenfassung
- Ein Österreicher gilt nach Kontakt mit einer Hantavirus-infizierten Person im Flugzeug als Niedrigrisiko-Kontaktperson, eine Ansteckung ist laut Gesundheitsministerium sehr unwahrscheinlich.
- Nach dem Ausbruch auf dem Kreuzfahrtschiff 'Hondius' wurden die Meldepflichten für Hantavirus-Verdachtsfälle in Österreich ausgeweitet, das Risiko für die Allgemeinbevölkerung in Europa bleibt laut ECDC sehr gering.
- Für Hantavirus gibt es keine spezifische Therapie, Verdachts- und Erkrankungsfälle müssen umgehend gemeldet werden, und Kontaktpersonen werden entsprechend überwacht und beraten.
Ein Österreicher war kurz mit einer mit dem Hantavirus infizierten Frau in einem Flugzeug und gilt nun als Niedrigrisiko-Kontaktperson. Darüber informierte das Gesundheitsministerium in einer Aussendung am Mittwoch. Die Frau war damals bereits schwer erkrankt, weshalb die Crew entschied, dass sie nicht mitfliegen durfte. Die Niederländerin starb wenig später in Johannesburg. Eine Ansteckung des Österreichers gilt als äußerst unwahrscheinlich. Der Mann hat aktuell keine Symptome.
Der KLM-Flug von Johannesburg nach Amsterdam fand bereits am 25. April um 23.15 Uhr Ortszeit statt. Die Frau war zuvor vom Kreuzfahrtschiff "Hondius" evakuiert worden. Laut niederländischem Gesundheitsministerium war die Frau bereits schwer erkrankt und wurde aus medizinischen Gründen nicht zum Flug zugelassen, sie befand sich nur kurzzeitig an Bord. Nachdem sie das Flugzeug verlassen hatte, startete dieses. Der Österreicher hatte sich laut Angaben des Gesundheitsministeriums räumlich weit entfernt an Bord aufgehalten. Am Freitag waren die heimischen Behörden von den niederländischen informiert worden, woraufhin das Gesundheitsministerium unverzüglich die zuständige Landessanitätsbehörde in Kenntnis setzte, die schließlich den Mann informierte. Er wurde angewiesen, sich bei Symptomen sofort zu melden.
Selbstbeobachtung für sechs Wochen
Der Betroffene wurde entsprechend den nationalen und internationalen Empfehlungen als Niedrigrisiko-Kontaktperson eingestuft und über die entsprechenden österreichischen Empfehlungen durch die Gesundheitsbehörde informiert. Diese sehen eine Selbstbeobachtung auf Auftreten von Symptomen für sechs Wochen nach Letztkontakt und sofortige Kontaktaufnahme mit der Gesundheitsbehörde bei Symptomen vor. Großveranstaltungen, medizinische Einrichtungen sowie Alters- und Pflegeheime und ähnliche Settings sollen gemieden und nach Möglichkeit in stark frequentierten Innenräumen eine FFP2-Maske getragen werden. Der Mann wurde außerdem aufgefordert, die Gesundheitsbehörde über einen Wechsel des Aufenthaltsorts zu informieren.
Angesichts des aktuellen Ausbruchs von Mensch zu Mensch übertragener Hantavirus-Infektionen auf dem Kreuzfahrtschiff "Hondius" im Atlantik hat das Gesundheitsministerium die bestehende Meldepflicht vorsorglich erweitert. Seit dem 9. Mai müssen neben Hantavirus-Erkrankungen und Todesfällen auch Verdachtsfälle von Mensch zu Mensch übertragbaren Hantavirus-Infektionen gemeldet werden. Diese Maßnahme diente zur Vorbereitung auf ein in Zukunft möglicherweise verstärktes Auftreten dieser übertragbaren Hantaviren, informierte das Ministerium.
Bisher drei Passagiere verstorben
Das Schiff war am Sonntag nach Teneriffa gekommen. Unter strengen Sicherheitsvorkehrungen waren noch am selben Tag erste Sonderflüge gestartet, um die Menschen aus insgesamt 23 Nationen in ihre jeweilige Heimat zu bringen und eine Ausbreitung des Virus zu verhindern. Insgesamt starben bisher drei Passagiere der "Hondius", bei denen eine Infektion mit dem Hantavirus-Typ Andesvirus nachgewiesen wurde oder vermutet wird. Österreicher befanden sich keine an Bord des Schiffes, auch gibt es keinen Hantavirus-Fall in Österreich. Das Risiko für die Allgemeinbevölkerung in Europa wird durch die europäische Seuchenagentur ECDC als "sehr gering" eingeschätzt. Folgefälle können jedoch durch geplante, bzw. bereits erfolgte Evakuierungen, reguläre Abreisen sowie durch den starken, internationalen Reiseverkehr nicht ausgeschlossen werden.
Das Kreuzfahrtschiff Hondius war von dem Hantavirus-Ausbruch betroffen.
Wie verläuft Hantavirus-Infektion?
Hantaviren werden überwiegend durch das Einatmen von kontaminierten Ausscheidungen von Nagetieren, insbesondere Urin, Kot oder Speichel, übertragen. Eine Infektion kann durch einen PCR-Test nachgewiesen werden, zusätzlich werden Antikörpertests durchgeführt um eine Immunreaktion gegen das Virus festzustellen. In der Praxis werden oft beide Methoden kombiniert. Die Symptome einer Infektion mit der Hantavirus-Spezies, die diesen Ausbruch verursacht hat (Andes-Virus), können zu Beginn von Fieber, Muskelschmerzen über Magen-Darm-Beschwerden bis hin zu plötzlichem Auftreten von Atemnot und Hypotonie reichen. Die Erkrankung (Hantavirus-induziertes (kardio-) pulmonales-Syndrom) kann rasch zu schwerem Atemversagen und Schock führen. Die Fallsterblichkeitsrate liegt bei solch schweren Verläufen zwischen 35 und 50 Prozent. Überlebende erholen sich in der Regel rasch, die vollständige Genesung kann Wochen bis Monate dauern. Die Dauer der Ansteckungsfähigkeit ist derzeit unter Expertinnen und Experten noch nicht eindeutig geklärt - nach aktuellem Wissensstand liegt sie zwischen wenigen Tagen und sechs Wochen.
Bisher keine spezifische Therapie
Eine spezifische, antivirale Therapie steht bisher nicht zur Verfügung - die Behandlung basiert daher auf frühzeitiger Erkennung sowie unterstützenden Maßnahmen. Bei schweren Verläufen wird die Unterbringung in einer Krankenanstalt mit Intensivkapazität und erhöhten Isolationsmaßnahmen empfohlen, informierte das Gesundheitsministerium. Grundsätzlich gilt: Verdachts- und Erkrankungsfälle an von Mensch zu Mensch übertragenem Hantavirus sind unverzüglich an die örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde zu melden. Nur dadurch kann die rasche Erfassung von Kontaktpersonen und die rechtzeitige Einleitung von Maßnahmen gewährleistet werden, sodass die Krankheit und eine Weiterverbreitung des Erregers verhindert werden können.
Für Kontaktpersonen mit engem und längerem Kontakt (Hochrisiko-Kontaktpersonen) - bisher gab es hierzulande keine derartige Kontaktperson - würde in Österreich eine häusliche Absonderung gelten. Außerdem würde der Gesundheitszustand durch die Gesundheitsbehörde für sechs Wochen nach dem Letztkontakt überwacht werden. Der Kontakt zu diesen Personen sollte jedenfalls mit mindestens zwei Metern Abstand, ohne Hautkontakt und mit FFP2-Maske erfolgen.
Für Verdachtsfälle gilt in Österreich eine Absonderung bis zum Ausschluss der Infektion bzw. für die Dauer der Ansteckungsfähigkeit. Eine Unterbringung in einer Krankenanstalt mit Intensivkapazität und erhöhten Isolationsmaßnahmen ist empfohlen, um eine entsprechende und rasche medizinische Versorgung von Patientinnen und Patienten gewährleisten zu können.
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