Hakenkreuz-Schnitzel: Keine juristischen Folgen

Hakenkreuz-Schnitzel: Keine juristischen Folgen
Der Inhalt des Beitrages und die Verbreitung erfüllten keine Strafvorschrift.

Unter der Frage „Was ist verkehrt mit euch, liebe Nachbarn?“ folgt eine Abbildung eines Schnitzels, das in Form eines Hakenkreuzes auf einem Teller liegt. Daneben findet sich - in der Art eines Plakates - der Text: „Österreicher wählen ebenso, wie sie es vom Schnitzel kennen: Möglichst flach und schön braun.“

So sieht ein Facebook-Posting vom 26. April der ZDF-„heute-show“ aus. Seit diesem Tag sind diesbezüglich mehrere Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft Mainz eingegangen. Diese sieht nun von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ab. Nach dem Sachverhalt sei kein Anfangsverdacht für ein strafbares Verhalten gegeben. Der Inhalt des Beitrages und dessen Verbreitung erfüllten keine Strafvorschrift.

Bezugnahme auf Staatsoberhaupt nicht erkennbar

Die von einigen Anzeige-Erstattern genannte Vorschrift des § 103 StGB (Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten) sei schon deshalb nicht erfüllt, weil sich der Beitrag nicht ersichtlich mit dem Bundespräsidenten der Republik Österreich befasse. Eine - auch nur indirekte - Bezugnahme auf das Staatsoberhaupt sei nicht erkennbar. Auf Präsidentschaftskandidaten oder sonstige Personen des politischen Lebens, die weder Staatsoberhaupt noch Regierungsmitglied sind, sei die Vorschrift nicht anwendbar.

Die Abbildung in Form eines Hakenkreuzes stelle auch kein strafbares Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen dar. In dem veröffentlichten Beitrag gehe es darum, den Ausgang der ersten Runde der österreichischen Bundespräsidentenwahl am 24. April 2016 zu beleuchten. Für das Publikum sei das Wahlergebnis - in überspitzter Form - kritisch beäugt worden.

Zulässige Meinungsäußerung

Eine Strafbarkeit wegen Volksverhetzung sei auch nicht gegeben. Trotz des pauschalen Hinweises auf das Wahlverhalten „der Österreicher“ soll der Beitrag bei verständiger Würdigung ersichtlich nicht etwa zum Hass gegen alle österreichischen Staatsangehörigen aufrufen oder diese beschimpfen, sondern - wie ausgeführt - das Wahlergebnis in überspitzt-pointiert als rechtsorientiert darstellen. Es handle sich um eine durch die Grundrechte der Meinungs- und Kunstfreiheit geschützte zulässige Meinungsäußerung zu tagespolitischem Geschehen.

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