Haft für Vorarlberger Familienvater wegen Kindesmissbrauchs

Das Gericht wies den Angeklagten in eine Anstalt ein
56-Jähriger soll fünf Buben aus dem Verwandtenkreis genötigt haben. Das Urteil - 4,5 Jahre Haft - ist nicht rechtskräftig.

Ein 56 Jahre alter Familienvater ist am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch wegen sexueller Übergriffe an Kindern zu einer unbedingten Haftstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt worden. Der Angeklagte wurde für schuldig befunden, fünf Buben aus seinem Verwandtenkreis immer wieder zu sexuellen Handlungen genötigt zu haben. An Entschädigung muss er 4.000 Euro bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Karateunterricht und Musikinstrument

Der 56-Jährige bestritt, dass er die Buben zu sexuellen Handlungen gezwungen habe. Die Opfer, die bei den Vorfällen zwischen sieben und sechzehn Jahre alt waren, behaupteten das Gegenteil. Sie gaben an, der Verwandte habe sie mit Karateunterricht und einem türkischen Musikinstrument gelockt. Beides gefiel den Buben. Doch dann habe er sie missbraucht, zum Teil sogar vergewaltigt. Die Verteidigung betonte, dass es in den beengten Wohnverhältnissen niemals möglich gewesen wäre, ungestört Sex mit den Opfern zu haben, und sprach von „Märchen“.

4.000 Euro Entschädigung

Nach einem zweitägigen Prozess und einigen Zeugeneinvernahmen gelangte der Schöffensenat zu dem Urteil, dass der bisher Unbescholtene schuldig ist. Die Strafe wurde mit viereinhalb Jahren Gefängnis bemessen. An Entschädigung wurden 4.000 Euro zugesprochen. Sowohl Anklagebehörde als auch Verteidigung bekämpfen das Urteil, es ist somit nicht rechtskräftig. Weil die angeklagten Übergriffe 2001 begannen und bis 2014 dauerten und es in dieser Zeit immer wieder Gesetzesnovellen gab, kamen viele verschiedene Gesetzesbestimmungen zur Anwendung.

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