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Häusliche Gewalt: Gericht schickt Gefährder zur Therapie
Die Justiz weitet den Gewaltschutz aus. Bei einstweiligen Verfügungen können Bezirksrichter die Gefährder zur Beratung verdonnern.
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Die Justiz weitet den Gewaltschutz aus. Bei einstweiligen Verfügungen können Bezirksrichter die Gefährder zur Beratung verdonnern.