Händler sah sich als Terror-Zielscheibe: Behörde verweigerte Waffenpass

Mit Abstand die meisten Waffen und Waffenbesitzer gibt es in NÖ.
Der Mann fürchtet einen Angriff auf sein großes Waffenlager, konnte aber keine konkrete Gefahr nennen.

Ein Waffengroßhändler aus dem Salzburger Flachgau fühlt sich offenbar als mögliche Zielscheibe von Verbrechern und Terroristen. In seinem Lager würden sich nämlich 500 bis 2000 Schusswaffen befinden, darunter Kriegsmaterial (Waffen der Kategorie A, Anm.). Auch Munition ist dort untergebracht. Um sich gegen potenzielle Angreifer ausreichend schützen zu können, beantragte der Mann bei der Bezirkshauptmannschaft (BH) Salzburg-Umgebung eine Ergänzung "für die Dauer der Tätigkeit im Waffengewerbe" für seinen Waffenpass, den der Mann als Jäger bereits besitzt.

Zur Erklärung: Das Dokument berechtigt zum Führen von Waffen der Kategorien B (zum Beispiel Pistolen oder halbautomatische Waffen) im öffentlichen Raum. Ein Bedarf ist laut Waffengesetz dann vorhanden, wenn der Antragsteller für einen öffentlichen Sicherheitsdienst tätig ist oder "glaubhaft macht, dass er außerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen (...) besonderen Gefahren ausgesetzt ist, denen am zweckmäßigsten mit Waffengewalt wirksam begegnet werden kann".

Gericht lehnte Beschwerde ab

Dies sah der betroffene Waffenhändler in seinem Fall als gegeben an. Außerdem liege es im öffentlichen Interesse, zu verhindern, dass Waffen und Munition in falsche Hände fallen. Doch die Behörde lehnte das Ansuchen des Waffenhändlers ab. Dieser beeinspruchte den Bescheid vor dem Landesverwaltungsgericht (LVwG). Das Gericht folgte aber der Entscheidung der BH. Das LVwG rechtfertigt dies unter anderem damit, dass die Anwendung von Waffengewalt auch Unbeteiligte gefährden könnte. Außerdem habe der Großhändler keine konkrete Gefährdung nennen können. Für seine Sicherheit in seinem Wohnbereich würde jedenfalls die Waffenbesitzkarte für seine beiden Pistolen ausreichen, stellte das Gericht fest.

Für Robert Siegert, Branchensprecher der österreichischen Waffenhändler, kommt das Urteil des LVwG wenig überraschend. "Es gibt eigentlich keinen Waffenpass mehr", moniert Siegert. Er vermutet dahinter ein politisch motiviertes Kalkül, um den privaten Waffenbesitz möglichst gering zu halten. Aus seiner Sicht sei das aber nicht zu Ende gedacht. "Das ist der geregelte, legale Waffenbesitz, den man auch gut überwachen kann."

Händler sah sich als Terror-Zielscheibe: Behörde verweigerte Waffenpass
Robert Siegert, Waffenhandel
Siegert hält die Annahme des abgeblitzten Beschwerdeführers durchaus für schlüssig, wonach er als Waffenhändler einer größeren Bedrohung ausgesetzt ist. Er fordert daher ein Umdenken. "Prinzipiell sollte es klar sein, dass Leute, die sich gewerblich mit Waffen beschäftigen, auch privat in der Lage sind, eine Waffe zu führen", meint der Waffenhändler aus der Steiermark. Er fördere es jedenfalls, wenn einer seiner 35 Mitarbeiter ein Waffendokument beantragen würde.

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