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Gutachten von Rechtsexperten: Alle faschistischen Organisationen in Österreich auflösen

Verfassungsrechtler Heinz Mayer fordert für Österreich das Konzept der „wehrhaften“ Demokratie. 2.000 rechtsextreme Tathandlungen 2025, aber nur 197 Verurteilungen.
Ein älterer Mann im Anzug mit Brille spricht und gestikuliert vor hellem Hintergrund.

„Es ist eine Selbstverständlichkeit, wenn man in einem demokratischen Rechtsstaat lebt, dass man antifaschistisch ist – was denn sonst?“, hat der im Vorjahr verstorbene Politikwissenschafter Anton Pelinka festgestellt.

Das Mauthausen Komitee Österreich (MKÖ), das Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes (DÖW) sowie das OÖ. Netzwerk gegen Rassismus und Rechtsextremismus (Antifa-Netzwerk) wollten klären, ob auch der demokratische Rechtsstaat selbst antifaschistisch ist. Mit anderen Worten: Erteilt Österreichs Verfassung einen antifaschistischen Auftrag? Und wenn ja: Wie sieht dieser Auftrag aus?

Heinz Mayer, seit Jahrzehnten einer der führenden Verfassungsexperten des Landes, war bereit, die Fragen in einem Gutachten zu beantworten. Das Gutachten liegt mittlerweile vor und enthält Brisantes.

Mayer verweist auf den Staatsvertrag, der sowohl Verfassungsrecht als auch bindendes Völkerrecht ist. In Artikel 9 hat sich Österreich verpflichtet, alle nationalsozialistischen Organisationen aufzulösen und aus der Gesellschaft alle Spuren des Nationalsozialismus zu entfernen.

„Staat hat antifaschistischen Auftrag“

Weit weniger bekannt ist, dass Artikel 9 auch die Verpflichtung enthält, alle Organisationen faschistischen Charakters aufzulösen, sowie alle Organisationen, die bestrebt sind, der Bevölkerung ihre demokratischen Rechte zu nehmen. Die Republik hat also nicht nur gegen neonazistische Umtriebe vorzugehen, sondern gegen alle faschistischen und demokratiefeindlichen.

„Unsere Verfassung ist weltanschaulich nicht neutral, sondern gibt dem Staat einen umfassenden antifaschistischen Auftrag“, fasst MKÖ-Vorsitzender Willi Mernyi  die Haupterkenntnis des Gutachtens zusammen. „Dieser Auftrag wird leider nur zu einem geringen Teil erfüllt, ist also großteils offen.“

2.000 rechtsextreme Straftaten, 197 Verurteilungen

Schon der Neonazismus wird laut MKÖ unzureichend bekämpft: So kamen im Vorjahr auf fast 2.000 rechtsextreme Tathandlungen nur 197 Verurteilungen nach Verbotsgesetz.

Österreich hat laut Mayer das Konzept der sogenannten wehrhaften Demokratie zu verwirklichen. „Dass es dabei nicht um abgehobene Verfassungstheorien geht, sondern um sehr konkrete Praxisfragen, zeigt das Thema der Parlamentarischen Mitarbeiter, die von den rechtsextremen Identitären kommen“, betont DÖW-Leiter Andreas Kranebitter. „Eine wehrhafte Demokratie muss gesetzliche Grundlagen schaffen, die sicherstellen, dass sie nicht von Demokratiefeinden unterwandert wird.“

„Verbotsgesetz muss wirksamer werden“

„Derzeit wird unsere jahrelange Forderung nach einem Nationalen Aktionsplan gegen Rechtsextremismus umgesetzt“, sagt Netzwerk-Sprecher Robert Eiter. „Besonders wichtig ist, dass das Verbotsgesetz viel wirksamer wird. Und natürlich bringen wir jetzt das Gutachten und seine Erkenntnisse ein.“

Das Gutachten wird von seinen Auftraggebern u. a. an Bundespräsident Alexander Van der Bellen, Bundeskanzler Christian Stocker, Vizekanzler Andreas Babler, Innenminister Gerhard Karner und Justizministerin Anna Sporrer übermittelt.

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