Grazer Langzeithäftling klagt die Republik Österreich

Gericht, Gerichtssaal, Akten, Kreuz
Der 67-Jährige wurde aus lebenslanger Haft nicht bedingt entlassen, nun geht er gegen die Republik vor.

Am 10. Februar wird am Grazer Landesgericht für Zivilrechtssachen eine Amtshaftungsklage des Langzeithäftlings Juan Carlos Chmelir (67) gegen die Republik Österreich verhandelt. Chmelir macht mit der Klage (Streitwert: 33.000 Euro) eine Entschädigung für seine nicht erfolgte bedingte Entlassung geltend. Chmelir verbüßt in Graz-Karlau eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Anwalt: Bedingte Entlassung seit 1993 möglich

Seitens seiner Rechtsvertretung - der steirischen Rechtsanwaltskanzlei Popp - wurde laut einem der APA vorliegenden Schreiben argumentiert, dass Chmelir seit fast 37 Jahren in Haft sei und bereits 1993 erstmals eine bedingte Entlassung möglich gewesen wäre. Diese versuche er auch zu erreichen, was aber "durch die Anstaltsbehörde sowie das Vollzugsgericht Graz vereitelt" werde.

So sei am 12. August 2013 ein entsprechender Antrag gestellt worden, worauf dann rund ein Jahr später noch ein Fristsetzungsantrag folgte. Ebenfalls seien keine Gutachten erstellt worden, die letzten stammten aus den Jahren 2007 und 2009 und seien veraltet.

33.250 Euro Prozesskosten wurden eingeklagt

Nach Ansicht der Kanzlei Popp hätte eine bedingte Entlassung im Jänner 2014 erfolgen müssen. Deshalb habe man nach dem im Entschädigungsgesetz vorgesehenen Tagsatz eine Summe von 33.250 Euro (gerechnet seit 19. März 2015) plus Prozesskosten eingeklagt.

Der 67-jährige Chmelir, der mit 13 von Uruguay nach Österreich kam, hat den größten Teil seines Lebens im Gefängnis verbracht. Im August 1989 war der wegen mehrfachen Raubes und Mordes zu lebenslanger Haft Verurteilte aus der Grazer Strafanstalt Karlau ausgebrochen. Zeitweise mit einer Frau als Geisel, die er innerhalb von zwei Tagen mehrmals vergewaltigte, wurde er eineinhalb Wochen nach seiner Flucht in Klagenfurt festgenommen.

Kommentare