"Graf Ali" erspart sich das Gefängnis

Strafe für Mensdorff wurde reduziert
Tetron-Blaulichtfunk: Berufungsgericht erlässt Mensdorff einen Teil seiner Strafe wegen Untreue, den Rest kann er mit Fußfessel absitzen.

Der Lobbyist und Schlossherr zu Luising, Alfons Eduard Alexander Antonius Maria Andreas Hubertus Christoph Mensdorff-Pouilly, – von Freunden kurz "Graf Ali" gerufen – muss wohl für acht Monate seine Rolle als Jagdherr aufgeben. Denn Halali mit Fußfessel geht gar nicht. Mehr ist dem Lieblingsfeindbild der Tierschützer nach der Tetron-Untreue-Affäre um den Blaulichtfunk nicht passiert.

Am Donnerstag schenkte ein Berufungssenat des Oberlandesgerichts Wien (OLG) Mensdorff einen Großteil seiner Strafe. "Da ist doch einiges an Korrekturen vorzunehmen", erklärte Richterin Natalia Frohner. Im Dezember 2015 war Mensdorff zu drei Jahren Haft verurteilt worden. "Keine Ahnung, was drei Jahre Haft bedeuten. Ich bin noch nie so lang gesessen", kommentierte er damals.

Schlossarrest

Muss er auch nicht. Die Strafe wurde nun auf zwei Jahre reduziert, wovon 16 Monate bedingt ausgesprochen wurden. Die verbleibenden acht Monate unbedingt kann Mensdorff (Verteidigung Harald Schuster) mit Fußfessel im elektronisch überwachten Hausarrest verbüßen, der in seinem Fall ein Schlossarrest wäre.

Seine legendären Jagdgesellschaften mit Einladungen an Politiker und Unternehmer sind der Motor für die Lobbyinggeschäfte, für die sich schon lang die Justiz interessiert. Nach fünf Wochen U-Haft wurde er 2009 vom Vorwurf der Geldwäsche freigesprochen und lediglich wegen Vorlage eines gefälschten Beweismittels zu zwei Monaten auf Bewährung verurteilt. Den "Geruch dieses Verfahrens" werde er aber nicht mehr los, prophezeite der Richter damals.

Prompt wurde Mensdorff ein weiterer Prozess gemacht. Diesmal ging es um 1,1 Millionen Euro, die der damalige Telekom-Vorstand Rudolf Fischer dem Lobbyisten zuschanzte. Mensdorff sollte dem teilstaatlichen Konzern den Auftrag für den Blaulichtfunk Tetron sichern, der im – damals von Ernst Strasser geführten – Innenministerium ausgeschrieben wurde. Der laut Gutachten "amateurhafte" Einsatz Mensdorffs war die 1,1 Millionen laut Urteil nicht annähernd wert, deshalb wurde Fischer (Verteidigung Otto Dietrich) wegen Untreue und Mensdorff als Beitragstäter verurteilt.

Kein Tag Haft

Es ist Fischers insgesamt dritte Verurteilung im Zusammenhang mit Korruptions- und Parteispendenaffären der Telekom in Millionenhöhe. Doch der Ex-Vorstand ist keinen einzigen Tag im Gefängnis gesessen. Er hat zwei Strafen im Hausarrest verbüßt. Am Donnerstag reduzierte das OLG auch seine Strafe deutlich, von einem Jahr Haft auf neun Monate, wovon sechs Monate bedingt ausgesprochen wurden. Die drei Monate unbedingt kann auch er wieder mit Fußfessel abdienen. Wobei es seinen Worten nach nicht lustig sei, mit Fußfessel daheim zu sitzen.

Der Berufungssenat begründete den Strafnachlass für Mensdorff vor allem mit der von ihm geleisteten Schadensgutmachung. Freilich war er zur Rückzahlung verurteilt worden, aber auch das gilt als strafmildernd. Dazu wirkt sich für ihn positiv aus, dass die Tat so lange zurückliegt und er sich seither "wohlverhalten" hat, wie das im Justizjargon heißt. Dass sich Mensdorff (im Gegensatz zu Fischer) selbst bereichert hat, wirkt sich erschwerend aus. Womöglich wäre sonst eine gänzlich bedingte Strafe herausgekommen.

Alles ist besser

"Es ist jetzt alles besser. Ich bin froh, dass es vorbei ist. Das wünsche ich meinen schlimmsten Feinden nicht, auch nicht Journalisten": So kommentierte Mensdorff das Ende des Tetron-Strafverfahrens und tätschelte einer ORF-Redakteurin die Hände.

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