Gewessler lenkt ein: Doch keine Grenzwerte für Cannabis am Steuer

Gewessler lenkt ein: Doch keine Grenzwerte für Cannabis am Steuer
Ein Gesetzesentwurf, wonach es THC-Grenzwerte im Straßenverkehr geben sollte, wird nun doch nicht weiter erarbeitet.

Es war ein umstrittener Vorschlag von Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne), der vergangene Woche öffentlich wurde: Das Ministerium prüfte, ob es Grenzwerte für den Cannabiskonsum im Straßenverkehr geben sollte. Vergleichbar wäre das mit der Alkohol-Promillegrenze.

Das Ministerium war dabei, einen Gesetzesentwurf zu erarbeiten, in dem festgelegt werden sollte, wie hoch dieser Grenzwert sein dürfte. Aus dem ÖVP-Innenministerium gab es aber eine klare Absage von Minister Gerhard Karner: "Mehr Kontrolle und klare Absage an Freigabe-Phantasien." Der Cannabiskonsum sei illegal und deshalb könne natürlich auch das Fahren unter Drogeneinfluss nicht toleriert werden, wie der Innenminister dem KURIER sagte.

Ohne Mehrheit kein Grenzwert

Nach dieser klaren Absage lenkte Gewessler nun im Profil ein: "Die Bundesregierung hat im Sinne der Verkehrssicherheit beschlossen, bessere Möglichkeiten zur Kontrolle von akuter Suchtgift-Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit durch die Exekutive zu erarbeiten. Zu diesem Zweck hat das Verkehrsministerium ergänzend objektive Grenzwerte nach internationalem Vorbild vorgeschlagen. Nachdem dieser Vorschlag nun keine Zustimmung des Koalitionspartners erhält und sich damit keine Mehrheit im Parlament findet, wird dieser auch nicht weiterverfolgt."

Hintergrund

Auf den ersten Blick verwundert es nicht, dass das Innenministerium den Vorschlag, eine illegale Droge am Steuer mehr oder weniger zu legalisieren, sofort abschmetterte. Tatsächlich wäre es aber eine Erleichterung in der Polizeiarbeit gewesen. In den vergangenen zehn Jahren stieg die Zahl an Aufgriffen von Drogenlenkern um das 16-fache auf 3.400 im Jahr 2021 an. Ein Großteil dieser Verkehrsteilnehmer stand unter dem Einfluss von Cannabis und hatte den berauschenden Wirkstoff THC im Blut. Lenker auf Drogen zu testen ist teuer, braucht Zeit und Personalressourcen. Grenzwerte hätten die Polizeiarbeit also erleichtert. 

Abgesehen davon muss angemerkt werden, dass THC auch noch Tage nach dem Cannabiskonsum im Blut nachweisbar sein kann und der Lenker beim Aufgriff nicht mehr aktiv berauscht ist. Das Innenministerium blieb aber hart, man wolle die Kontrollen sogar noch verstärken: "Die Polizistinnen und Polizisten haben in den letzten beiden Jahren so viele Drogenlenker wie nie zuvor aus dem Verkehr gezogen. Diesen hohen Kontrolldruck werden wir einerseits in Zukunft aufrecht erhalten und andererseits wollen wir neue Möglichkeiten zur Schnellerkennung von Drogen bei Fahrzeuglenkern für die Polizei einführen“, erläuterte Karner

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