Gewalttätiger Ehemann zu 2.000 Euro Strafe verurteilt

Gewalttätiger Ehemann zu 2.000 Euro Strafe verurteilt
Ein 34-Jähriger wurde am Landesgericht Klagenfurt wegen Stalkings und Gewaltausübung gegen seine Ehefrau verurteilt.

Bereits 2014 war die 32-Jährige Ehefrau des nun verurteilten Mannes in ein Frauenhaus geflüchtet. Der darauffolgende Prozess gegen den Ehemann endete damals mit einer Diversion.

Doch auch danach rastete der Mann regelmäßig aus und war gegenüber seiner Frau gewaltätig. Nachdem sie sich getrennt hatte, stellte er ihr nach, bombardierte sie mit Nachrichten und Anrufen. Er tauchte plötzlich bei ihren beruflichen Terminen auf oder lockte sie mit falschen Angaben an Orte, um an sie heran zu kommen.

Hoffnung auf Versöhnung

„Ich wollte nur mit ihr reden“, sagte der gebürtige Inder, der mittlerweile österreichischer Staatsbürger ist, zu Richterin Ute Lambauer. Diese darauf: „Wenn sie nicht will und das zum Ausdruck bringt, ist das eine Belästigung, klar?“

Der 34-Jährige sagte vor Gericht, es tue ihm jetzt alles leid. Er hoffe auf eine Versöhnung mit seiner Frau, ebenfalls österreichische Staatsbürgerin, die inzwischen in Deutschland lebt und arbeitet. Für ihr jahrelanges Martyrium gestand er ihr 200 Euro Teilschmerzensgeld zu. „Ich möchte meine Ehe retten, deshalb bin ich bereit, das zu machen.“

Urteil nicht rechtskräftig

Richterin Lambauer nannte den langen Zeitraum sowie das Zusammentreffen zweier Vergehen als Erschwernisgründe, seine Unbescholtenheit und das Geständnis seien hingegen mildernd. Eine Haftstrafe sah sie als nicht erforderlich, die 200 Tagessätze a zehn Euro ergäben sich aus der Höhe seines Arbeitslosengeldes.

Der Angeklagte nahm das Urteil an, Staatsanwältin Nicole Sembach gab keine Erklärung ab.

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