"Gewalt ist keine Privatsache": 30 Jahre Gewaltschutzzentren

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Seit drei Jahrzehnten helfen die Gewaltschutzzentren Betroffenen in akuten Gefahren- und Krisensituationen. Zu tun gibt es heute mehr denn je.

Als das erste Gewaltschutzzentrum Österreichs vor genau 30 Jahren in der Steiermark eröffnete, wurden im Anfangsjahr 79 Personen dort betreut. Mittlerweile sind es 4.000 allein in dem Bundesland. "Eine Rechnung, die ein ungefähres Gefühl dafür gibt, wie viel Arbeit geleistet wird," so Martina Sorgo, Geschäftsführerin des Gewaltschutzzentrums Steiermark und stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbands, bei einer Pressekonferenz am Donnerstag in Wien. 

Die anerkannten Opferschutzeinrichtungen haben heute 32 Standorte österreichweit und bieten kostenlos und vertraulich Unterstützung und Beratung für alle Opfer von Gewalt im sozialen Nahraum. "Nahraum" ist hier das Stichwort, denn nach wie vor spielt sich ein Großteil der Gewaltvorfälle in den eigenen vier Wänden bzw. im familiären Umfeld oder in Beziehungen ab insbesondere für Frauen und Kinder, auf die künftig auch ein stärkerer Fokus gesetzt werden müsse. Und: "Ein Drittel der Frauenmorde betrifft Frauen über 65 Jahre", sagt Sorgo.

"Gewalt ist heute sichtbarer als früher"

Betroffene werden von den Gewaltschutzzentren nicht nur durch die Krise begleitet, sie erhalten auch juristische und psychosoziale Hilfe. Seien es akute Gewalt, Bedrohungen oder Stalking die Zahlen zeigen, dass es nach wie vor viel zu tun gibt: Im Jahr 2025 wurden österreichweit 24.995 Betroffene betreut, rund 80 Prozent davon waren Frauen. Etwa die Hälfte suchte von sich aus Hilfe, die andere Hälfte wurde von der Polizei vermittelt. Auch erhalten die Gewaltschutzzentren jedes von der Polizei verhängte Betretungs- und Annäherungsverbot (davon waren es im Vorjahr 14.115) sowie alle Stalking-Anzeigen.

Ein Erfolg immerhin: Das Bewusstsein und die Sensibilisierung sei in den letzten Jahren gestiegen. "Gewalt ist heute sichtbarer als noch vor 30 Jahren weil Betroffene, Angehörige und Nachbarn zunehmend den Mut haben, hinzuschauen und Hilfe in Anspruch zu nehmen," betont Sorgo.

"Elektronische Überwachung kein Ersatz für U-Haft"

Auch seien laufende Reformvorschläge in punkto Gewaltschutz an die Politik ein wesentlicher Teil der Arbeit. Aus der aktuellen Debatte etwa: Der Einsatz der elektronischen Fußfessel bei Hochrisiko-Gefährdern, der auch im "Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen" der Regierung verankert wurde. Andere Länder, darunter etwa Spanien, würden diese Form der elektronischen Überwachung bereits seit Jahren nutzen. Auch die Gewaltschutzzentren Österreichs befassen sich schon länger mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen elektronische Fußfesseln oder Armbänder im Schutzsystem integrierbar wären.

Ein besserer Begriff dafür sei übrigens "Electronic Monitoring". "Das Wort 'Fessel' könnte ein falsches Sicherheitsverständnis vermitteln," erklärt Karin Gölly, Vorsitzende des Bundesverbandes der Gewaltschutzzentren. Etwa zwei bis vier Prozent der Gefährder würde in den Hochrisiko-Bereich fallen. Was man bei der Debatte zudem berücksichtigen müsse: "Electronic Monitoring darf kein Ersatz für Untersuchungshaft werden. Liegen die Voraussetzungen für eine U-Haft vor, muss diese auch verhängt werden," betont Gölly. Nur die U-Haft könne maximale Sicherheit für Opfer schaffen, elektronische Überwachung sei eine zusätzliche Maßnahme. Auch sei eine Echtzeitüberwachung mit sofortiger Alarmierung der Polizei im Fall einer Annäherung ein wichtiges Kriterium. Die Voraussetzung dafür? "Ausreichend personelle Ressourcen bei der Exekutive."

"Wertewandel in der Gesellschaft"

Die Anwendung solle zudem nicht nur auf Fälle häuslicher Gewalt oder bei Betretungs- und Annäherungsverbote beschränkt werden. Auch bei Stalking könne elektronische Überwachung künftig infrage kommen. Aber: "Betroffene sollen stets die Möglichkeit haben, ihre Einwilligung zur elektronischen Überwachung wieder zurückzunehmen," unterstreicht Gölly, mit Blick auf die psychische Belastung, die das Tragen eines solchen Armbandes für Gewalt-Betroffene mit sich bringen könnte.

Auch die Reform des Sexualstrafrechts nach dem Prinzip "Nur Ja heißt Ja", dass das bisher gültige "Nein heißt Nein" ablöst, sei ein wichtiger Paradigmenwechsel. Zwar werde mit dem Konsensprinzip die Beweisproblematik nicht beseitigt, wie Christina Riezler, Geschäftsführerin des Gewaltschutzzentrums Salzburgs, erklärt. Es sei aber ein weiterer Schritt, um einen "Wertewandel in der Gesellschaft" voranzutreiben.

Damit das Motto, unter dem die Gewaltschutzzentren vor 30 Jahren gegründet wurden, auch wirklich greifen könne: "Gewalt ist keine Privatsache, sondern sie geht uns alle an."

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