Er überhäufte sie mit teuren Geschenken, darunter zwei Autos, eine Rolex-Uhr und Handtaschen. Angenommen habe sie davon aber nichts.
Zudem wollte er sie ständig sehen. "Ich habe entweder kurz geantwortet, dass er mich in Ruhe lassen soll, oder ihn einfach ignoriert."
Davon ließ sich Christoph P. aber nicht abbringen. In einem Hotel in der Schweiz sei sie ihm in der Lobby begegnet.
"Er hat seinen Tod vorgetäuscht"
"Ich habe ihm nie erzählt, dass ich in die Schweiz sei - und schon gar nicht, in welches Hotel ich damals gefahren bin", schildert die 27-Jährige.
Auch wenn sie zu diesem Zeitpunkt schon große Angst vor ihm hatte, wollte sie sich das nicht anmerken lassen. "Er hat auch einen Unfall vorgetäuscht und mir ein Foto geschickt, auf dem er mit vermeintlich gebrochener Nase und einem Verband quer über den Kopf zu sehen ist. Ein anderes Mal hat er seinen Tod vorgetäuscht."
2024 entschied sich die 27-Jährige, zur Polizei zu gehen. Sie war damit eine von 1.570 Personen, die im vergangenen Jahr wegen "beharrlicher Verfolgung" – umgangssprachlich wegen Stalkings – bei der Polizei Anzeige erstattete. Die Aufklärungsquote war 2024 mit 93,6 Prozent vergleichsweise hoch.
Nachdem die 27-Jährige Christoph P. angezeigt hatte, wurde eine einstweilige Verfügung verhängt. Die Belästigungen verschoben sich daraufhin in soziale Medien. "Jemand hat Fake-Accounts erstellt und mir damit Droh-Nachrichten geschrieben. Von diesen Profilen hat jemand auch pornografische Deepfake-Fotos von mir erstellt und an meine Freunde und Familie geschickt", sagt Sarah M.
Zu diesem Zeitpunkt litt sie bereits an Depressionen und Panikattacken und musste Medikamente einnehmen.
Die Grenze des Strafrechts
"Die Profile treten in den sozialen Medien unter anonymen Identitäten auf. Ein Profil kündigte auch an, ein heimlich aufgenommenes Telefonat zwischen Christoph und mir zu veröffentlichen. Die Profile stellen die gleichen Behauptungen auf wie Christoph", berichtet Sarah M. von der Schwierigkeit, gegen die Angriffe vorzugehen.
Man versuche nun, zivilrechtlich gegen die Rachepornos vorzugehen, sagt dazu Philipp Springer, Rechtsanwalt der jungen Frau. "Strafrechtlich stößt man hier schnell an eine Grenze, da Österreich die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen noch nicht umgesetzt hat und Deepfakes daher noch nicht strafbar sind", so der Jurist.
Bei der Polizei war die junge Frau mittlerweile schon zwölf Mal. Sarah M. fühlt sich von den Behörden nur teilweise ernst genommen und unterstützt.
Auto brannte, während Sarah schlief
"Ich habe angegeben, dass er mir Gewalt angedroht hat. Dann hat eine Polizistin gefragt, ob ich das provoziert habe", erzählt Sarah M. Vor drei Monaten musste nicht nur die Exekutive, sondern auch die Feuerwehr gerufen werden. Ihr Auto, das direkt vor ihrem Haus geparkt war, brannte, während sie schlief. Die Polizei ermittelt in dem Fall gegen "unbekannt".
Über ihren Anwalt will Sarah M. nun erreichen, dass wegen der Verletzung der einstweiligen Verfügung eine Beugestrafe verhängt wird.
"Ihm wurde vom Gericht die Kontaktaufnahme und die Annäherung untersagt. Er hat dagegen verstoßen. Daher stellen wir einen Exekutionsantrag", betonte Springer.
Jeder Porsche ist eine Gefahr
Sarah M. hofft, dass sich Christoph P. dann aus ihrem Leben heraushalten werde und sie in einen Alltag zurückkehren könne, in dem sie sich nicht ständig beobachtet fühlt. Bis dahin bleibe auch jeder Porsche eine Gefahr. "Ich bin vor Kurzem in der Stadt gewesen, in einer Bar. Dort stand ein Porsche davor. Und wer war in der Bar? Er natürlich."
*Namen geändert