Gesundheitsministerium lockert erneut die Quarantäneregeln
Vor einem Monat hat das Gesundheitsministerium die Dauer der Corona-Quarantäne, ohne großes Aufheben darum zu machen, von vierzehn auf zehn Tage verkürzt. Genauso sang- und klanglos gibt es nun erneut Lockerungen in dem Bereich, wie der KURIER erfahren hat.
So müssen enge Kontaktpersonen von Covid-19-Fällen unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr automatisch in Quarantäne. Ein PCR-Test bleibt trotzdem obligatorisch.
Das geht aus einer überarbeiteten Version des Leitfadens "Behördliche Vorgangsweise bei SARS-CoV-2 Kontaktpersonen" hervor, die mit 21. August datiert. Enge Kontaktpersonen (Kategorie 1) können demnach von den Behörden "in begründeten Einzelfällen nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abschätzung" als Kategorie-2-Personen klassifiziert werden.
Selbstüberwachung statt Isolation
Und für die gilt im Wesentlichen, dass sie nicht in Quarantäne, sondern vielmehr für zehn Tage ihren Gesundheitszustand beobachten müssen. Außerdem sind sie dazu angehalten ihre sozialen Kontakte zu reduzieren.
Voraussetzung für die Quarantäne-Ausnahme: Laut Ministerium muss es "im Hinblick auf den Kontakt zum bestätigten Fall geeignete und nachvollziehbar korrekt umgesetzte Maßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos der Kontaktpersonen (z.B. Trennwand, Mund-Nasen-Schutz)" geben.
Damit kommt das Gesundheitsministerium einer Forderung der Wirtschaft, insbesondere der Tourismusbranche nach. Letztere hatte zuletzt lautstark kritisiert, dass die Kontaktpersonenregeln überschießend seien. „Die K1-Regel gehört im Tourismus abgeschafft", hatte Tirols Hotelleriesprecher Mario Gerber im KURIER gefordert.
Das Problem: Die bisherigen Regeln konnten dazu führen, dass etwa bei einem positiven Fall in der Küche, die ganze Mannschaft in Quarantäne muss und damit der Betrieb lahmgelegt wird. „Getroffene Schutzmaßnahmen werden nicht berücksichtigt“, ärgerte sich Gerber.
Es spiele also keine Rolle, ob etwa Mitarbeiter Maske tragen oder an der Hotelrezeption eine Plexiglasscheibe Gast und Personal voneinander trennt.
Genau diese Bedenken scheint man nun im Gesundheitsministerium aufgegriffen zu haben. Auch wenn es von dort auf Anfrage zu den Hintergründen heißt: "Diese Empfehlung gilt für alle Bereiche, sie ist nicht auf bestimmte beschränkt. Diese Änderungen fußen auf neuen/aktualisierten medizinischen Beobachtungen und Datenerhebungen."
Prinzipiell gilt weiter: Wer mit einer infizierten Person auf einer Distanz von unter zwei Metern 15 Minuten oder länger - und zwar über den Tag gerechnet - von Angesicht zu Angsicht zu tun hatte oder derart lange Zeit im selben Raum aufgehalten hat, ist eine Kategorie-1-Kontaktperson. Und muss eigentlich in Quarantäne.
"Ermessen der Gesundheitsbehörde"
Dass das Tragen von Masken oder andere Schutzmaßnahmen eine Ausnahme ermöglicht, könnte Betrieben - nicht nur im Tourismus - das Leben gehörig erleichtern. Die Sache hat aber einen Pferdefuß. Die Maßnahme liegt laut Leitfaden im "Ermessen der zuständigen Gesundheitsbehörde" - also den Bezirkshauptmannschaften.
Dass diese aus Angst, wenn etwas schief geht, den Schwarzen Peter zu bekommen, eher vorsichtig agieren, hat zuletzt der Mega-Stau an der Kärntner Grenze gezeigt. Der zuständige Bezirkshauptmann hatte ein verwirrend formulierte Verordnung so ausgelegt, dass jedes Auto kontrolliert wurde.
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