Gesetzesänderungen bei Rettungsgasse gefordert
Für viele Kritiker ist die Rettungsgasse eine Einbahnstraße. Dass durch die neue Novelle des Führerscheingesetzes das Befahren einer solchen mit einem Vormerkdelikt gleichgestellt wird, begrüßen dann doch einige Organisationen. Wie berichtet erhält ein Autofahrer beim Durchfahren einer Rettungsgasse mit einem mehrspurigen Fahrzeug einen Punkt. Wenn ein Lenker eines einspurigen Fahrzeuges Einsatzorganisationen oder Pannendienste behindern sollte, soll dies nicht zutreffen.
Im Dezember hatten diverse Organisationen, wie die Automobilclubs, das Rote Kreuz oder die Länder, ihre Stellungnahme zu dem Gesetzesentwurf abgegeben. Kritik kommt von der Stadt Wien, die die Regelung auch auf den Pannenstreifen umlegen möchte. „Diese Ungleichbehandlung wird kritisch gesehen, da der Schutzzweck der Regelungen derselbe ist“, sagte eine Sprecherin der Magistratsdirektion auf KURIER-Anfrage. Denn: Bei einem einspurigen Fahrstreifen muss keine Rettungsgasse gebildet werden, da der Pannenstreifen als Zufahrt für die Rettungskräfte dient. Bei dem derzeitigen Gesetzesentwurf könnten Motorradfahrer den Pannenstreifen benützen ohne eine Vormerkung zu erhalten. Unterstützung kommt aus dem Innenministerium, wo man wie die Stadt Wien ebenfalls eine solche Änderung fordert.
„Regelung überdenken“
In Niederösterreich geht man noch einen Schritt weiter. „Die vorgesehene Regelung sollte überdacht werden“, schreibt Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner in der Stellungnahme, die einstimmig beschlossen wurde. Für das Land sei es nicht nachvollziehbar, dass nur Lenker mit mehrspurigen Fahrzeugen eine Vormerkung erhalten. Dies soll auch für Motorräder und dergleichen gelten. Auch Vorarlberg will eine solche Regelung.
Der ÖAMTC sieht dies ganz anders und stimmt dem Entwurf zu. Unterstützung kommt vom ARBÖ, der die neue Regelung ebenfalls begrüßt. Jedoch weißt man auf einige Unklarheiten – wie der genauen Definition des „stockenden Verkehres“ – hin. Kritik gibt es auch am Verhalten der Fahrer: „Nach einem mehr als sechsjährigen Bestehen der gesetzlichen Verpflichtung zur Bildung derselben, ist nicht nachvollziehbar, weshalb die Einhaltung derart oft nicht funktioniert.“ Dennoch sollte die Rettungsgasse entgegen „vereinzelter Stimmen“ nicht abgeschafft werden. Eine von diesen ist die Feuerwehr in Niederösterreich, die ein neues Konzept fordert – der KURIER berichtete.
Ein skurriler Vorschlag kommt von der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Sie stimmt dem Entwurf vor, will aber bei der nächsten Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO), dass Leichenwagen ebenfalls als berechtigte Nutzer der Rettungsgasse erwähnt werden.
Eingearbeitet
Wann das neue Führerscheingesetz umgesetzt wird, steht noch in den Sternen. Geplant war dieser Schritt mit Jahreswechsel. Laut dem Verkehrsministerium soll die Novelle im ersten Halbjahr 2019 erfolgen. „Die Stellungnahmen werden aktuell durchgesehen und eingearbeitet“, sagt Volker Höferl, der Sprecher von Verkehrsminister Norbert Hofer. Welche Vorschläge dann schlussendlich in die Novelle einfließen werden, dazu hält man sich noch bedeckt.
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