2019 unterwegs: Das ändert sich im Verkehr

Wintereinbruch in Bayern
Bis zu 2180 Euro Strafe drohen bei Missachtung der Rettungsgasse-Regelung. Änderungen gibt es auch für Radler und E-Autos.

Bis zu 2180 Euro Höchststrafe drohen bei Missachtung der Rettungsgasse-Regelung. Zum Vergleich: Wer mit 0,5 Promille Alkoholgehalt fährt, dem droht eine Verwaltungsstrafe von 300 bis 3700 Euro. Ab 1,2 Promille sind es bis zu 4400 Euro, ab 1,6 Promille 5900 Euro. Wer zu schnell fährt, muss ebenfalls mit hohen Verwaltungsstrafen rechnen: Ab einer Geschwindigkeitsübertretung von mehr als 40 km/h im Ortsgebiet und mehr als 50 km/h auf Freilandstraßen wird zusätzlich der Führerschein für bis zu einem halben Jahr entzogen.

Es gibt keine generelle Pflicht für Pkw-Lenker, tagsüber das Abblendlicht einzuschalten. Trotzdem sind die Vorschriften vielfältig: Tagfahrlicht darf beispielsweise nur tagsüber und bei guter Sicht verwendet werden. Telefonieren ist nur mit Freisprechanlage erlaubt. Ein Verstoß wird mit einem Organmandat von 50 Euro geahndet. Bei Anzeigen kann eine Strafe von bis zu 72 Euro verhängt werden.

Neuerungen 2019

Nicht mehr gestraft wird voraussichtlich ab 1. April – zumindest in den Testgebieten – das Rechtsabbiegen bei Rot. Ein einjähriger Probebetrieb soll in Linz und Wels starten, weitere Orte sind möglich. Ein Jahr nach dem Start des 140 km/h-Betriebs auf der Autobahn könnte es 2019 zur Freigabe weiterer Strecken kommen.

Im Laufe des Jahres soll außerdem die Verordnung zum automatischen Fahren in Kraft treten: Parken mit Assistenten sowie freihändiges Fahren auf Autobahnen und Schnellstraßen mit „Autobahnpilot“ sollen damit erlaubt werden.

Vignette ist nun teurer

Seit Jahresbeginn ist die Vignette teurer: Die Tarife wurden um 2,2 Prozent angehoben. Somit kostet die Pkw-Jahresvignette 89,20 Euro und jene für Motorräder 35,50 Euro.

Auch für Fahranfänger ändert sich einiges: Der Mopedführerschein ist ab 1. April am Computer zu absolvieren. Wer bei Führerscheinprüfungen schummelt, muss neun Monate warten, um erneut antreten zu dürfen.

Radfahrer hatten am Ende eines Radfahr- oder Mehrzweckstreifens Nachrang – ab jetzt gilt das Reißverschlusssystem. Außerdem neu für Radfahrer: Der Geradeausfahrende hat Vorrang, auch wenn er vom Rechtsabbieger gekreuzt wird.

E-Autos können ab 2019 von den IG-L-Geschwindigkeitsbegrenzungen ausgenommen werden. Ab Juli müssen sie mit einem akustischen Fahrzeugwarnsystem ausgestattet sein.

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