Gerichtszeichner: "Jeder bekommt das Gesicht, das er verdient"

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Gerichtszeichner wie im Buwog-Prozess gibt es nur noch sehr selten. Das Porträt eines aussterbenden Berufes.

Er könnte jetzt auch auf der Volkshochschule sitzen und Akte zeichnen, sagt Günther Langegger. Stattdessen zeichnet er Karl-Heinz Grasser, Walter Meischberger und Peter Hochegger. Angezogen. An fast jedem Verhandlungstag des Buwog-Prozesses sitzt der gebürtige Salzburger im Großen Schwurgerichtssaal am Wiener Landesgericht und versucht, das Geschehen in Bildern festzuhalten. Günther Langegger ist Gerichtszeichner – einer der wenigen, die es in Österreich noch gibt.

Es ist Paragraph 22 des Mediengesetzes, der Gerichtszeichnern wie Langegger auch im digitalen Zeitalter noch eine Verdienstmöglichkeit bietet und gleichzeitig den Medienmachern das Leben erschwert. Darin heißt es: „Fernseh- und Hörfunkaufnahmen und -übertragungen sowie Film- und Fotoaufnahmen von Verhandlungen der Gerichte sind unzulässig.“

Das bedeutet, dass in allen österreichischen Gerichten zwar meist Bild- und Tonaufnahmen vor und nach der Verhandlung möglich sind, währenddessen aber keine Kameras zugelassen sind.

Grund dafür ist der Persönlichkeitsschutz aller Verfahrensbeteiligten - der Angeklagten aber auch der Richter, Zeugen und Sachverständigen. „Außerdem solle das Verbot verhindern, dass die Aufnahme den Verfahrensablauf stören oder die Wahrheitsfindung beeinträchtigen“, erklärt Jurist und Medienrechtsexperte Michael Kogler.

KHG und die Pastellstifte

„Strafsache gegen Mag. Karl-Heinz Grasser und andere - bitte das Filmen und Fotografieren einzustellen.“ Mit diesen Worten eröffnet Buwog-Richterin Marion Hohenecker jeden Verhandlungstag und verbannt damit Fotografen und Kameraleute aus dem Gerichtssaal. Dann greift Günther Langegger zum Block und den sogenannten Pastellstiften, und beginnt zu zeichnen.

Auftrag von einem Medium hat er keinen, es ist das persönliches Interesse und die Freude an der Herausforderung, die ihn zum Gerichtszeichnen gebracht haben. „Ich habe auch eher einen künstlerischen Anspruch, als einen Verwertungsanspruch“, sagt er. Am Ende des Prozesses möchte er die entstandenen Bilder ausstellen oder an interessierte Medienunternehmen weitergeben.

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Buwog-Prozess, Zeichnung von Günther Langegger/www.wand-design.at

Das Interesse von Medien an Gerichtszeichnungen ist wegen der Aufnahmen, die vor der Verhandlung gemacht werden dürfen, gering und der Job daher schlecht bezahlt. Gerichtszeichner trifft man nur noch selten. Ihre Tätigkeit können sie höchstens nebenberuflich ausüben. Auch Langegger ist ausgebildeter Theatermaler und arbeitet auch noch als Auftragsmaler und Pressefotograf.

Zwischen Hexeprozessen und O.J. Simpson

Früher waren Gerichtszeichner einmal sehr gefragt. Die Tradition geht bis ins Mittelalter zurück, als juristische Schriften und Rechtsbücher, ähnlich wie religiöse Texte, kunstvoll bebildert wurden.

Wann genau die ersten Gerichtszeichnungen entstanden, lässt sich schwer sagen. Oft wird die Illustration der Hexenprozesse von Salem im Jahr 1692 als ihre Geburtsstunde angeführt. Mit Zeichnungen wurde dokumentiert, wie dutzende Frauen und Männer wegen Hexerei zum Tode verurteilt, und schließlich hingerichtet wurden. 

Richtig Geld verdienen ließ sich mit Gerichtszeichnungen aber erst mehr als 100 Jahre später. Nach dem Aufkommen von Massenmedien und Boulevardjournalismus stieg auch das kommerzielle Interesse an den Prozessillustrationen. Beispielsweise soll die Pariser Zeitung Le Petit Journal im Jahr 1869 ihre Auflage alleine durch das Abdrucken von Zeichnungen aus dem Prozess gegen den Massenmörder Jean-Baptiste Troppmann von 357.000 auf 594.000 Stück gesteigert haben.

Bis zum Ende des 20. Jahrhunderts wurden Gerichtszeichnungen immer populärer. Einige Zeichner, wie etwa Erich Dittmann, der unter anderem die Ausschwitzprozesse in Frankfurt und die RAF-Prozesse zeichnete, erlangten weit über den deutschsprachigen Raum hinaus große Bekanntheit.

Anfang der 1990er Jahre beschäftigte jede größere Sendeanstalt einen eigenen Zeichner. Dann kam das Jahr 1994 und damit der Mordprozess gegen den ehemaligen Football-Star und Schauspieler O. J. Simpson in Kalifornien. Dabei waren erstmals seit 1935 wieder Filmaufnahmen in einem US-Gerichtssaal erlaubt. Auch in Europa ging dank technischem Fortschritt und den Sonderregelungen für Aufnahmen vor der Verhandlung die goldene Ära der Gerichtszeichner langsam zu Ende.

Der Terror in Aquarellfarben

Doch es gibt Ausnahmen. Enorme mediale Aufmerksamkeit kommt Gerichtszeichnern heute noch bei Verhandlungen zu, bei denen Foto- und Videoaufnahmen auch vor Prozessbeginn verboten sind. So wurde für den Grazer Terrorprozessen 2016 etwa der Zeichner Gerald Hartwig von der Kleinen Zeitung und dem ORF beauftragt, die Verhandlung in Bildern festzuhalten. Anders als Langegger, der den langwierigen Buwog-Prozess zeichnet, hatte Hartwig dabei nur wenige Stunden Zeit, möglichst viele Bilder zu zeichnen. Er fertigte Aquarelle von Prozess-Szenen an, die danach abgedruckt, beziehungsweise abgefilmt wurden. „Das war komplett intensiv“, sagt Hartwig. „Ich habe versucht, so viele Bilder wie möglich zu machen und dabei die spannendsten Momente zu erwischen. Außerdem war man damals extrem übervorsichtig, weil Terrorprozesse Neuland waren. Also hatte ich auch noch strenge Vorgaben, wen ich zeichnen durfte und wen nicht.“

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Gerichtszeichnung von Gerald Hartwig

Solche Vorgaben hat Langegger nicht – die Angeklagten im Buwog-Prozess sind zu einem großen Teil ohnehin Personen, die der Öffentlichkeit bekannt sind. Seit Prozessbeginn hat der Zeichner ein ganz anderes Problem: An einem der ersten Verhandlungstage hatte er sich in die Reihe hinter den Anwälten gesetzt, um einen besseren Blick auf seine Motive zu haben. Das sorgte prompt für Aufregung. Langegger musste sich in die hinteren Reihen, die für Journalisten reserviert sind, zurücksetzen. „Das liegt auch daran, dass es so wenige Gerichtszeichner gibt, und man es nicht mehr gewohnt ist“, sagt er.

Schön oder authentisch?

Sein neuer Sitzplatz erschwert Langegger die Arbeit. „Wenn jemand dann zu weit weg ist, muss ich mir manchmal sogar das Internet zu Hilfe nehmen, damit ich zum Beispiel die Falten unter den Augen genau sehen kann“, erklärt er. Und Falten seien wichtig für seine Arbeit. Denn: „Ein junges faltenfreies Gesicht ist fad zu zeichnen.“

Diesen Realismus samt Falten und Augenringen finden nicht alle seiner Modelle gut. „Einmal kam der Peter Hochegger zu mir und hat gesagt, die Zeichnung ist sehr gut, aber so eine lange Nase habe ich wirklich nicht. Dann hab' ich gesagt 'Herr Hochegger, möchten Sie' s schön oder ähnlich'. Jeder bekommt das Gesicht, das er verdient.“

Wer wie Langegger oder Hartwig die Prozesse aufmerksam verfolgt, der bildet sich mit der Zeit auch darüber eine Meinung, wer schuldig ist oder nicht. „Es kommt dann schon so weit, dass man sich denkt der redet ja nur nach Skript“, sagt Hartwig. Langegger ist noch deutlicher: „Obwohl mein Blick sehr konzentriert auf die Modelle und meine Zeichnung ist, sind meine Ohren vollkommen konzentriert auf die Aussagen. Und da glaub‘ ich dann manchmal schon herausgehört zu haben, wenn jemand nicht die Wahrheit sagt. Bei einem der Angeklagten haben sich meine Bleistifte fast angefangen zu biegen, weil er so unglaubwürdig war. Aber da ist nur meine Meinung.“

Echtholz-Philosophie

Langeggers Zeichnungen sind aber keine Karikaturen, die eine implizite Botschaft haben, sondern fast so realistisch wie ein Foto. Aber: „Die Zeichnungen geben dem Betrachter die Möglichkeit, näher an der Materie zu sein und lassen gleichzeitig Interpretationsspielraum“, erklärt Gerald Hartwig den Unterschied zwischen Zeichnung und Kamera. Günther Langegger sieht das weniger philosophisch: „Der Unterschied ist einfach, dass die Zeichnung handgemacht ist. Es ist wie ein handgeknüpfter Perserteppich oder Echtholz statt Laminat.“

Das detailgetreue Zeichnen und die häufigen Positionswechsel der Angeklagten sorgen dafür, dass Langegger für zwei fertige und einige angefangene Bilder bisher 29 Prozesstage gebraucht hat. Am Ende sollen vom Buwog-Prozess bis zu 15 Bilder entstehen. Dann wird Langegger sich das nächste Projekt suchen - vielleicht den nächsten Prozess, vielleicht eine Auftragsarbeit, oder doch einmal Aktzeichnen an der Volkshochschule.

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