Gericht legalisiert den Umtausch der Schrotteuros
Für Rechtsanwalt Christoph Eberle ist es ein gewaltiger Erfolg, bei der Münze Österreich gibt man sich wortkarg. Der Prozess gegen einen Deutschen in Feldkirch rund um ein Modell, wie aus altem Münzschrott in Asien harte Währung in Österreich und Deutschland wird, endete mit einem Freispruch für Herrn H. In erster Instanz wurde der Profiteur des Millionenkarussells (nicht rechtskräftig) vom Verdacht des Betruges freigesprochen.
Wie berichtet, bieten chinesische Firmen alte Euros, Schillinge oder Mark zum Kilopreis an. Die Münzen haben sie aus verschrotteten Wäschetrocknern oder von vergessenen Münzen aus Autowracks. Mancherorts wird vermutet, dass in Asien verschrottete Einzelteile von Euro-Münzen wieder zusammengesetzt werden – das wäre Geldfälscherei.
Gegenüber dem KURIER lüftete Herr H. über seinen Anwalt Eberle das Geheimnis rund um sein Geschäftsmodell: „Es handelt sich dabei vornehmlich um Geld aus Schrottbeständen. Dieses Geld kauft er in Säcken zu je etwa sieben Kilo. Im Falle von Ein-Euro-Münzen entspricht dies 1000 Euro je Sack. Unter den Münzen finden sich einwandfreie, allerdings auch durch die Schrottpresse oder Hitzeeinwirkung beschädigte. Bei beschädigten Münzen ist zu unterscheiden, ob diese umlauffähig sind oder nicht.“ In Europa angekommen, füttert H. damit so genannte KEBA-Geldautomaten. Dort werden die Münzen automatisch erkannt und jene, die nicht angenommen werden, wieder ausgespuckt. Diese sammelt er und bringt sie zur deutschen Bundesbank. „Dort erhält er teilweisen Ersatz, teilweise werden die Münzen bei gravierenden Beschädigungen ersatzlos eingezogen“, berichtet Eberle.
117 Kilogramm in Euro
In Österreich wurde Herr H. festgenommen, als er 117 Kilo nicht vom Geldautomaten akzeptierte Münzen im Kofferraum hatte. Eberle: „Alle diese Münzen – so das Gutachten – sind echt und unverfälscht, allerdings in einem Maße beschädigt, dass sie ersatzlos einzuziehen sind. Offenbar wurden diese Münzen einem Reinigungsprozess unterzogen – mittels sogenannter Gleitschleifanlagen –, um Verschmutzungen und Verfärbungen zu entfernen. Dabei kam es nach Ansicht der Münze Österreich zu diesen Beschädigungen. Unserem Mandanten ist nicht bekannt, ob und gegebenenfalls wie diese Münzen gereinigt wurden. Strafrechtlich relevant ist dieser Umstand nicht – daher der Freispruch.“
Bei der Münze Österreich akzeptiert man den Urteilsspruch und will ihn prüfen.
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