Gericht: Grünes Licht für die Erweiterung der Mönchsberggarage

Gericht: Grünes Licht für die Erweiterung der Mönchsberggarage
Für die Erweiterung der Salzburger Altstadtgarage ist laut dem Urteil keine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig.

Die umstrittene Erweiterung der Salzburger Altstadtgarage im Mönchsberg ist einen großen Schritt nähergerückt. Laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BvwG) ist für das Vorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig. Das Land hatte das bereits im Februar entschieden.

Die Beschwerde der Landesumweltanwaltschaft und von 58 Anrainern gegen diese Entscheidung wies das BvwG nun zurück. Das bereits begonnenen Verfahren nach Naturschutzrecht könnte nun bald abgeschlossen sein. Ein Baubeginn für das 28 Millionen Euro teure Projekt wäre somit 2020 möglich.

Bürgermeister Preuner erfreut

„Für mich ist diese Garagenerweiterung ein wichtiger Beitrag zur Sicherung des Wohn- und Wirtschaftsstandortes Salzburger Altstadt. Mit der Garagenerweiterung und dem weiteren Ausbau des Innenstadt-Shuttles für Pendler und Touristen muss es uns endlich gelingen, die Verkehrssituation auch in den Sommermonaten in den Griff zu bekommen“, teilte Bürgermeister Harald Preuner (ÖVP) in einer ersten Stellungnahme mit.

Preuner zeigte sich auch erfreut, dass "das jahrelange Verhindern und Blockieren nunmehr sein Ende findet“. In der Stadtpolitik gibt es eine klare Mehrheit von ÖVP und SPÖ für die Erweiterung. Grüne Bürgerliste und FPÖ sind gegen den Ausbau.

„Diese Entscheidung des Gerichts ist ein Rückschlag für den Klimaschutz in unserer Stadt. In Zeiten der Klimakrise ein derartiges Megaprojekt durchzuziehen, ist wider die Vernunft und ein katastrophales Erbe für nachfolgende Generationen", sagt Bau- und Umweltstadträtin Martina Berthold von der Bürgerliste.

Anrainer wollen nicht aufgeben

Betroffene Anrainer befürchten während der zwei- bis dreijährigen Bauzeit massive Belastungen durch die prognostizierten 20.000 bis 25.000 An- und Abfahrten mit Lkw. Für die Baustelle müssen eigens ein Tunnel und eine Zufahrtstraße im Landschaftsschutzgebiet am sogenannten Krauthügel errichtet werden. Dazu kommt eine große Schuttdeponie für den Abraum und - kolportiert - eine Reifenwaschanlage und eine Diesel-Tankstelle in unmittelbarer Nähe.

„Der Kampf ist noch nicht vorbei“, betonte Anrainer-Sprecher Roland Huber am Donnerstag gegenüber der APA. „Wir werden den Weg zum Verwaltungsgerichtshof gehen und zugleich einen Antrag auf aufschiebende Wirkung stellen.“ Auch die wasser- und naturschutzrechtlichen Bewilligungen könnten beim Landesverwaltungsgericht noch beeinsprucht werden.

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