Gericht bestätigt Verbot von Hells Angels Motorradclub
In diesem Fall haben die Höllenengel vor Gericht einr ordentliche Klatsche einstecken müssen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat eine Klage gegen das Verbot des Vereins „Hells
Angels
Motorradclub Bonn“ abgewiesen. "Mit Verfügung des Bundesministeriums des Innern vom 11. November 2016 wurde festgestellt, dass Zweck und Tätigkeit des Vereins den Strafgesetzen zuwiderlaufen. Dem Verein wurde jede Tätigkeit in Deutschland untersagt", heißt es in einer Aussendung des Bundesverwaltungsgerichts. "Die Entscheidung
wurde damit begründet, der Verein sei als kriminelle Vereinigung im Sinne des des Strafgesetzbuches einzustufen. Ein Teil seiner Mitglieder sei angeklagt, zur Durchsetzung seiner Macht- und Gebietsansprüche in Teilen des Westerwalds, der nördlichen Eifel sowie im Großraum Bonn diverse Straftaten, darunter auch Gewaltdelikte, verübt zu haben."
Und weiter heißt es: "Gegen die Verfügung haben 14 Mitglieder im eigenen Namen Klage beim Bundesverwaltungsgericht erhoben. Dieses ist bei Vereinsverboten durch das Bundesministerium des Innern erstund letztinstanzlich zuständig. Die Kläger haben insbesondere geltend gemacht, die verbotene Vereinigung existiere nicht mehr, weil sie bereits vor Ergehen der angegriffenen Verfügung aufgelöst und abgewickelt worden sei."
Da nicht der Verein selbst geklagt hat, heißt es weiter, hatte das Bundesverwaltungsgericht nur darüber zu entscheiden, ob ein Verein im Sinne des Vereinsgesetzes bestand. "Das hat der 1. Senat auf der Grundlage einer Beweisaufnahme bejaht. Diese hat ergeben, dass die Liquidation des Vereins im Zeitpunkt des Ergehens der Verfügung jedenfalls deswegen noch nicht endgültig abgeschlossen war, weil der Verein noch bewegliches Vermögen besaß; ob auch noch Ansprüche des Vereins aus einem Treuhandverhältnis betreffend das unter anderem mit dem (vormaligen) Clubhaus bebaute Grundstück bestanden, hat der Senat letztlich offengelassen."
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