Gericht bestätigt Strafen für Klimakleber, reduziert diese aber

Gericht bestätigt Strafen für Klimakleber, reduziert diese aber
Nur 100 Euro pro Vergehen, aber Landesverwaltungsgericht bleibt rigoroser Linie gegen Klebeaktionen auf den Straßen treu.

Auch der neuerliche Versuch der Letzten Generation, gegen Geldstrafen der Landespolizeidirektion Oberösterreich vorzugehen, ist gescheitert. Am Montag hat das Landesverwaltungsgericht neuerlich entschieden, dass die Beschwerden "dem Grunde nach als unbegründet" abzuweisen seien.

Klimaaktivisten hatten in Linz bei ihren Aktionen den Straßenverkehr blockiert und waren von der Polizei wegen Störung der öffentlichen Ordnung und nicht sofort Verlassens einer aufgelösten Versammlung teils mit recht hohen Strafen bedacht worden.

Die Strafen gegen drei Personen wurden allesamt bestätigt, allerdings hat das Landesverwaltungsgericht die Höhe der Strafen auf nunmehr 100 Euro pro Verstoß reduziert. Zuvor waren Strafen in der Höhe von bis zu 200 Euro pro Verstoß ausgesprochen worden.

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Die als "Klimakleber" bezeichneten Klimaschützer der Letzten Generation hatten als Grund für die Bekämpfung der Strafen angeführt, dass "ihr Verhalten durch verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte gerechtfertigt" sei und außerdem der Strafausschließungsgrund des rechtfertigenden und entschuldigenden Notstands vorliegen würde.

Kein taugliches Mittel

Dem hält das Landesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung entgegen: "Das Sich-fest-Kleben auf einer Straße ist jedenfalls als Störung der öffentlichen Ordnung zu qualifizieren." Darüber hinaus sei das Versammlungsrecht "unter möglichster Schonung der Rechte Dritter" auszuüben und "darf nicht zum Schaden anderer missbraucht werden". 

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Das Landesverwaltungsgericht sieht darüber hinaus auch die Rechtfertigung als "entschuldigenden Notstand", auf den sich die Klimaschützer wegen der massiven Auswirkungen des menschengemachten Klimawandels berufen, nicht gegeben. Diese Art der Demonstration sei alleine durch die zusätzliche Umweltbelastung, die die Störaktionen bewirken würden, weder tauglich noch das Schonendste. 

Das Landesverwaltungsgericht in Linz bleibt damit auf der schon bei einer Verhandlung im März eingeschlagenen Linie: "Klimakleber" seien für ihre Aktionen zu bestrafen. Eine ordentliche Revision gegen die Entscheidung ist nicht zulässig. 

"Befinden uns längst in Klima-Notsituation"

Seitens der Letzten Generation wird versichert, dass alle Strafen weiterhin bekämpft werden. Eine Sprecherin betont: "In Vorarlberg wurde der rechtfertigende Notstand bereits zwei Mal anerkannt." Das werde in Oberösterreich juristisch noch anders gesehen. Die Sprecherin stellt aber klar: "Es ist vor allem auch angesichts dieses Katastrophensommers nicht mehr von der Hand zu weisen, dass wir uns in einer Notsituation befinden und es deshalb legitim ist, was wir tun."

In Linz fordert SPÖ-Bürgermeister Klaus Luger angesichts des Urteils - anstatt eines Klimagesetzes - die Verschärfung des Strafrechts gegen derartige Klima-Aktionen: „Das ist eine unerträgliche Provokation einer irregeleiteten Minderheit.“ Auch fordert er, Schadenersatzansprüche gesetzlich zu regeln. 

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