Geiselbefreiung: Wüste Spekulation über Lösegelder

YEMEN-CONFLICT-HOUTHIS
Mit parlamentarischen Anfragen soll eine Verschwörungstheorie zu Jemen-Fall geklärt werden. Dazu Auszug aus brisanter Einvernahme.

Die erfolgreiche Befreiung des Österreichers Dominik N. und zweier Finnen aus der Geiselhaft bei jemenitischen Kidnapper-Clans liegt zwar schon fünf Jahre zurück, doch jetzt bekommt der Fall eine eigenartige Dynamik.

Der SPÖ-Nationalratsabgeordnete Johannes Jarolim hat nämlich dazu parlamentarische Anfragen an den Innenminister und an den Justizminister eingebracht. Und diese Anfragen sind brisant. Denn bei dieser Geiselbefreiung in der Wüste Jemens soll – wie schon im Fall der Sahara-Geiseln in MaliLösegeld in Millionen-Höhe bezahlt worden sein. Im Jemen soll österreichisches Lösegeld veruntreut worden sein.

Dieser Vorwurf wird schon in jenem 40 Seiten starken Konvolut anonymer Anzeigen erhoben, das die umstrittenen Ermittlungen rund um das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismus ( BVT) auslöste.

Starker Tobak

Geiselbefreiung: Wüste Spekulation über Lösegelder

Anwalt und SPÖ-Nationalrat Hannes Jarolim

Jarolim nimmt nun diese absurd klingenden Behauptungen zum Anlass, von beiden Ministerien Aufklärung zu verlangen. Die Verschwörungstheorie geht nämlich so: Der frühere BVT-Vizedirektor Wolfgang Z. soll mit seiner Assistentin fünf Millionen Euro von der Nationalbank zur Geiselbefreiung abgeholt haben, aber nur drei Millionen Euro soll ein hochrangiger Offizier des Heeresnachrichtendienstes dem omanischen Auslandsgeheimdienst zwecks Geiselbefreiung übergeben haben.

Die Differenz soll zuvor abgezweigt worden sein. Die Summe soll unter zwei oder drei involvierten Personen aufgeteilt worden sein, behaupten die anonymen Verschwörungstheoretiker. Bezichtigt werden dabei Ex-BVT-Vizedirektor Wolfgang Z. und sein guter Freund Michael K., einst mächtigster Mann im Kabinett des Innenministeriums.

„Aufgrund ihrer Pflicht zur Amtsverschwiegenheit dürfen meine Mandanten keine Stellungnahme abgeben“, sagt Richard Soyer, Strafverteidiger von Michael K. von Wolfgang Z. zum

KURIER. Medienanwalt Peter Zöchbauer fügt für Michael K. noch dazu: „Er war in den Jemen-Vorgang überhaupt nicht eingebunden, der Vorwurf der Veruntreuung ist völlig an den Haaren herbeigezogen und wird auf das Allerstrikterste zurückgewiesen.“

„Infame Unterstellung“

Geiselbefreiung: Wüste Spekulation über Lösegelder

Zentrale des BVT in Wien-Landstraße

Im Ermittlungsverfahren rund um das BVT spielt der „Themenkomplex Lösegelder“ bisher nur am Rande eine Rolle. Am Tag der Razzia wurde aber der frühere BVT-Vizedirektor Wolfgang Z. dazu von der Korruptionsstaatsanwaltschaft befragt.

„Diese Vorwürfe sind infam. Im Fall des Dominik N. war das BVT in die operative Abwicklung überhaupt nicht involviert“, gab Wolfgang Z. zu Protokoll. „Tatsächlich war das Heeresnachrichtenamt Hauptakteur und hat die Kontakte zum Oman hergestellt. Die omanische Regierung hat die Geiselbefreiung dann in Eigenverantwortung abgewickelt, österreichische Behörden waren nicht involviert. Von einer Lösegeldzahlung weiß ich nichts.“ In diesem Zusammenhang sei er auch nicht mit der Assistentin bei der Nationalbank gewesen. „Zu Lösegeldzahlungen will ich eigentlich nichts mehr sagen“, sagte Wolfgang Z. zum Oberstaatsanwalt. „Ich möchte nur festhalten, dass ich mich nie persönlich bereichert habe. Die Unterstellungen in diesem Pamphlet halte ich für eine Sauerei, denn sie erschweren den persönlichen Einsatz und das Engagement aller Beteiligter in zukünftigen Entführungsfällen.“

Die Entführung im Jemen

Am 21. Dezember 2012 sind Dominik N. und ein finnisches Paar in Sanaa  verschleppt und später an  Al Kaida übergeben worden. In einem YouTube- Video (Ende Februar 2013) fordern die Entführer Lösegeld, ansonsten drohe den Geiseln der Tod. Eine Krisenstab bestehend aus Mitarbeitern des  Außenmini- steriums, des BMI, BVT und  HNA kümmert sich um den Fall. Der Oman wird als Vermittler eingeschaltet. Am 9. Mai  landen die drei befreiten Geiseln in Wien. Laut Außenministerium soll kein Lösegeld gezahlt worden sein. Das wird in jedem Fall  behauptet.

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