Geheimprozess gegen zwei Terror-Verdächtige

Beobachter waren nicht erwünscht. Nur die nicht rechtskräftigen Urteile waren öffentlich.

Bereits im Vorfeld war die Geheimniskrämerei im Landesgericht Innsbruck groß. Erst am Tag vor dem ersten Tiroler Dschihadisten-Prozess wurden ausgewählte Medien über die anstehenden Verhandlung informiert. Es habe die Befürchtung gegeben, "dass Sicherheitsprobleme auftreten könnten", begründete Gerichtssprecher Klaus Jennewein. Ein 19-jähriger Tiroler und ein 27-jähriger Ägypter mussten sich wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung verantworten.

Am Mittwoch wurde dann gleich vom Beginn weg auf Antrag der Verteidigung des 19-Jährigen auch noch die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Das ist gesetzlich möglich, wenn es "im Interesse des Jugendlichen (oder jungen Erwachsenen bis 21 Jahre, Anm.) geboten ist". Die erörterten Tatbestände könnten "das Fortkommen des Beschuldigten erschweren", begründet Jennewein.

Das würde freilich auch für einen 19-jährigen Bankräuber gelten. Dass Terror-Prozesse unter Berufung auf diese sehr weit auslegbare Bestimmung künftig generell hinter verschlossenen Türen stattfinden, könne man laut Jennewein aber aus der Entscheidung nicht ableiten: "Grundsätzlich sieht das Jugendgerichtsgesetz diese Möglichkeit vor. Der Schöffensenat hat dem Antrag zugestimmt." Auch der Präsident der Vereinigung der Staatsanwälte, Gerhard Jarosch, sieht keine Gefahr, dass die Ausnahmebestimmung sämtliche Verfahren gegen junge Dschihadisten zu Geheimprozessen machen könnte. Die Bestimmung gelte ja für jedes Delikt, und das Urteil müsse ohnehin öffentlich verkündet werden.

Zurückhaltend

Der Linzer Strafrechtsprofessor Alois Birklbauer sagt, dass der Ausschluss der Öffentlichkeit in Strafverfahren sehr zurückhaltend anzuwenden ist. Der Oberste Gerichtshof hat ein Urteil sogar aufgehoben, weil das Eingangstor zu einem Gericht ab 16 Uhr versperrt war und Zuhörer damit vom Prozess ausgeschlossen waren.

Bei Jugendlichen sei man zu deren Schutz jedoch großzügiger, wenngleich die Bestimmung "schwammig" sei. Immerhin bleibt eine "qualifizierte Öffentlichkeit" gewahrt, weil sämtliche Rechtsanwälte (nicht nur die in diesem Fall engagierten Verteidiger) und Richter vom Ausschluss nicht betroffen sind.

Das Urteil gegen den 19-jährigen Angeklagten fiel letztlich milde aus. Dass Gericht sah es als erwiesen an, dass er sich von dem 27-Jährigen radikalisieren habe lassen. Gemeinsam sollen sie im Juli 2014 über Wien ins syrische Latakia in das Terror-Camp einer Gruppe gereist sein, die laut Richter "unter der Oberherrschaft des IS steht". Wegen des Ramadans sei es allerdings zu keiner Ausbildung gekommen, weswegen die beiden unverrichteter Dinge zurückkehrten.

Bei einem zweiten Anschlussversuch im Herbst hat es sich der Jüngere offenbar anders überlegt, reiste wieder heim und brachte das Verfahren mit seinen Aussagen ins Rollen. Er wurde wegen seines Alters zu einer einjährigen bedingten Haftstrafe verurteilt, der Rekrutierer zu zwei Jahren unbedingt – beide Urteil sind noch nicht rechtskräftig.

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