Für tote Mutter Pensionsversicherung kassiert: Prozess abgesagt

Für tote Mutter Pensionsversicherung kassiert: Prozess abgesagt
Da ein Verbrechenstatbestand angeklagt ist, sei eine Verhandlung in Abwesenheit des Angeklagten rechtlich nicht möglich.

Der Prozess gegen einen in Australien lebenden Tiroler, der seit 2005 den Tod seiner Mutter verschwiegen haben soll, ist am Montag am Landesgericht Innsbruck abgesagt worden. Der 57-Jährige, der dadurch rund 250.000 Euro zu Unrecht von verschiedenen Pensionsversicherungen kassiert haben soll, war nicht vor Gericht erschienen. Er war wegen schweren Betrugs und Unterschlagung angeklagt.

Da ein Verbrechenstatbestand angeklagt ist, sei eine Verhandlung in Abwesenheit des Angeklagten rechtlich nicht möglich, erklärte Richter Josef Geisler. Zudem sei fraglich, wie man mit dem Fall jetzt weiter vorgehen kann. Ein europäischer Haftbefehl greife nicht, da der Mann in Australien lebt und für einen weltweiten Haftbefehl sei die Strafandrohung zu gering. "Wenn er nicht freiwillig kommt, ist es schwierig, ihn herzubringen", meinte der Staatsanwalt.

Angeklagter könnte Staatsverweigerer sein

Bei dem Angeklagten dürfte es sich zudem um einen Staatsverweigerer handeln. Seine Diktion deute zumindest daraufhin, so der öffentliche Ankläger. Das Gericht hatte schriftlichen Kontakt zu dem 57-Jährigen. In einem Antwortschreiben habe der Beschuldigte unter anderem infrage gestellt, ob das Gericht überhaupt die Befugnis habe, über Personen zu verhandeln. Ob und wie es in dem Fall nun weitergehe, sei noch offen, meinte der Staatsanwalt. Man müsse erst alle Möglichkeiten prüfen. Zudem würden dem Tiroler auch zivilrechtliche Klagen von den Pensionsversicherungsanstalten drohen. Der Richter brach die Verhandlung vorerst ab.

Der 57-Jährige soll laut Anklage einer Schweizer Versicherung regelmäßig unrichtige Lebensbescheinigungen übermittelt haben. Zudem zahlten eine österreichische und eine deutsche Pensionsversicherungsanstalt weiter auf ein Konto der Verstorbenen ein, über das auch der Angeklagte mitverfügungsberechtigt war. Das angedrohte Strafausmaß liegt bei sechs Monaten bis zu fünf Jahren Haft.

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