Fristlose Kündigung wegen Kritik an Coronaschutz für Schwangere

reproductologist holding a holographic model of the uterus and ovaries. Infertility Treatment Concept
Der Arzt hatte schwangere Mitarbeiterinnen vor seiner Ansicht nach unzureichenden Coronaschutzmaßnahmen gewarnt.

Das Krankenhaus Spittal an der Drau hat im März seinen Betriebsratsobmann fristlos entlassen. Dieser hatte in einem internen Schreiben schwangere Mitarbeiterinnen vor seiner Ansicht nach unzureichenden Sicherheitsvorkehrungen bezüglich einer Ansteckung mit dem Coronavirus gewarnt. Für die Entlassung braucht die Spitalsleitung die Zustimmung des Gerichts, am Mittwoch war die erste Verhandlung.

Der Betriebsratsobmann, der in Ausbildung zum Facharzt ist, hatte den schwangeren Mitarbeiterinnen ein Schreiben geschickt, welches sie ihren Gynäkologen vorlegen sollten. Darin hieß es unter anderem, er sehe es als Arzt „als meine Pflicht an, Ihnen zu erörtern, dass in unserem Krankenhaus die besondere Schutzbedürftigkeit der Schwangeren momentan nicht gewährleistet ist“.

Er sah ein überproportional hohes Infektionsrisiko im Vergleich zur Normalbevölkerung. Er empfehle daher eine „großzügige frühzeitige Karenzierung“ der Mitarbeiterinnen zu deren Schutz.

Zwist zwischen Parteien

Vor Richter Helfried Kandutsch bezogen die Anwälte ihre Positionen. Christian Stuppnig, Anwalt des Krankenhauses, sprach von gravierendem Vertrauensverlust und machte auch ältere „Zwischenfälle“ geltend, bei denen sich der Beklagte abfällig über die Geschäftsführung geäußert hätte.

Norbert Moser als Anwalt des Betriebsratsobmanns wiederum legte dar, dass sein Mandant der Geschäftsführung offenbar lästig gewesen sei. So habe er wegen einer rechtswidrigen Betriebsvereinbarung eine Feststellungsklage eingebracht, der in erster Instanz auch stattgeben worden sei.

Sein Fazit: Man habe den Arzt loswerden wollen, zumal dieser die Vorwürfe gegen das Spital ja nicht öffentlich gemacht habe, dies sei seitens des Krankenhauses erfolgt.

Die Frage des Richters nach Vergleichsmöglichkeiten wurde beiderseits skeptisch bis ablehnend beantwortet. Stuppnig bot eine Umwandlung in eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses an.

Der Arzt machte geltend, dass er noch in Ausbildung zum Facharzt sei und diese gerne abschließen würde. Stuppnig fragte ihn daraufhin, ob er aus dem Betriebsrat ausscheiden und dann seine Ausbildung fertigmachen würde.

Unangenehme Dinge ansprechen

Darüber habe er noch überhaupt nicht nachgedacht, meinte der Mediziner. Er habe sich im Krankenhaus immer wohlgefühlt, habe als Betriebsrat auch nicht davor zurückgescheut, unangenehme Dinge anzusprechen. Er wolle auch in Spittal an der Drau bleiben und nicht „täglich stundenlang irgendwohin pendeln“.

Nachdem kein Vergleich in Sicht war, vertagte Richter Kandutsch die Verhandlung auf 25. August. Da sollen Spitals-Geschäftsführerin Andrea Samonigg-Mahrer, die am Mittwoch verhindert war, und der Beklagte vernommen werden.

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