Freispruch für Chefankläger: "War ein Kollateralschaden"

Freispruch für Chefankläger: "War ein Kollateralschaden"
Johann Fuchs, Leiter der Oberstaatsanwaltschaft, wurde im zweiten Anlauf freigesprochen. Nicht rechtskräftig.

Johann Fuchs atmet durch. Am Dienstag um 10.45 Uhr fallen im Schwurgerichtssaal des Landesgerichts Innsbruck die Worte, die er sich erhofft hatte: Freispruch (nicht rechtskräftig). Anwalt Martin Riedl wird im Anschluss den Pressevertretern erleichtert sagen: "Fuchs war ein Kollateralschaden des angeblichen Systems Pilnaceks (ehemaliger Sektionschef im Justizministerium, Christian Pilnacek Anm.), das es nie gegeben hat."

Der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft nahm nicht zum ersten Mal auf der Anklagebank Platz. Schon im vergangenen August war er in derselben Sache vor Ort. Fuchs wurde Verletzung des Amtsgeheimnisses und Falschaussage im Ibiza U-Ausschuss vorgeworfen. Damals verurteilte ihn das Gericht nach zwei Verhandlungstagen zu einer Geldstrafe von 72.000 Euro. Doch das Urteil wurde aufgehoben. Der Prozess muss wiederholt werden - mit einem neuen Richter.

"Nicht schuldig", hatte Fuchs von Anfang an erklärt.

Am Dienstag wiederholt er das. Die ausführlichen Befragungen bleiben diesmal allerdings aus. "Aus meiner Sicht ist schon alles gesagt. Ich verweise auf meine bisherigen Ausführungen", erklärte der Chefankläger gleich zu Beginn.

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