Flüchtlings-Bundesquartier in Klagenfurt soll reaktiviert werden

Flüchtlings-Bundesquartier in Klagenfurt soll reaktiviert werden
Land Kärnten und Stadt Klagenfurt kritisieren mangelnde Kommunikation des Innenministeriums.

Die Sirius-Halle in Klagenfurt, bereits 2015 ein Großquartier für Flüchtlinge, soll ab kommendem Montag reaktiviert werden. Das teilten Flüchtlingsreferentin Landesrätin Sara Schaar (SPÖ) und der Klagenfurter Bürgermeister Christian Scheider (Team Kärnten) am Freitag in einer gemeinsamen Presseaussendung mit. Die beiden kritisierten die Vorgehensweise des Innenministeriums scharf: Erst heute seien sie telefonisch über diesen Schritt informiert worden.

Bis dato hat die Sirius-Halle als Zentraldepot der Bundesbetreuungseinrichtungen in Österreich gedient. Die Maximalbelegung beträgt 450 Personen, angekündigt wurde eine "stufenweisen Belegung". Bereits Anfang Dezember 2021 habe das Land Kärnten - angesichts der gestiegenen Zahl an Asylanträgen - das Innenministerium um eine Stellungnahme gebeten, was die Überlegungen angeht, weitere Bundesquartiere in Kärnten hochzufahren.

Kein Mitspracherecht

Bei Bundesquartieren wie der Sirius-Halle entscheidet das Innenministerium zwar alleine, ob und wie viele Asylwerber untergebracht werden, weder das Land noch die Stadt hat ein Mitspracherecht, räumten Schaar und Scheider ein - sie forderten aber eine offene Kommunikation: "Weder das Land Kärnten noch die Stadt Klagenfurt haben Informationen zum konkreten Plan oder zu einem zeitlichen Rahmen der Belegung erhalten, auch nicht auf die Nachfrage hin. Das geht so nicht! Schließlich wollen wir die Bevölkerung transparent informieren können."

Schaar verwies am Freitag zum wiederholten Mal auf eine hohe Unterbringungsquote, die Kärnten aufweise. Nach Wien mit über 160 Prozent betrage die Unterbringungsquote in Kärnten "seit Monaten rund 96 Prozent - damit liegen wir weit vor anderen Bundesländern". Im Herbst hatte der Kärntner Landtag gefordert, dass erst wieder Asylwerber in Kärnten untergebracht werden sollen, wenn "die restlichen Bundesländer ihre Unterbringungsquoten im gleichen Maße wie das Land Kärnten erfüllen".

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