Familie will Mordopfer bestatten
Roland Krenn war im Mai 2017 schon mehr als neun Monate vermisst, als Kriminalisten die stark verweste Leiche in einem aufgelassenen Schweinestall im Innviertel sicherstellten. Obwohl die Ermittlungen zu dem Fall längst abgeschlossen sind – seit 19. April läuft der Prozess gegen drei Angeklagte – durften die Angehörigen die Leiche des 63-jährigen Salzburgers bisher nicht bestatten. Die sterblichen Überreste Krenns befinden sich knapp zwei Jahre nach seinem Verschwinden noch immer in der Salzburger Gerichtsmedizin.
Der Opferanwalt Stefan Rieder spricht von einem „völlig unerklärlichen Vorgehen“. Er vertritt im Mordprozess, der am heutigen Montag fortgesetzt wird, die beiden Schwestern Krenns. „Für mich ist das unverständlich, weil die Gerichtsmedizin alle möglichen Untersuchungen durchgeführt hat, wo ein Ergebnis zu erwarten war“, meint Rieder. Für seine Mandantinnen sei die Situation eine Belastung. „Die Angehörigen möchten natürlich, dass er beerdigt wird und nicht im Kühlschrank liegt.“ Rieder befürchtet sogar, dass die Leiche noch bis zur Rechtskraft der Urteile beschlagnahmt bleiben könnte.
„Brauchen Leiche nicht“
Aus gerichtsmedizinischer Sicht ist die Aufbewahrung einer Leiche nach der Obduktion in der Regel nicht notwendig. „Wir nehmen im Rahmen der Obduktion Asservate (amtlich verwahrte Beweismittel, Anm.) ab. Wir benötigen den Leichnam dann nicht mehr für Untersuchungen“, sagt Fabio Monticelli, Leiter der Salzburger Gerichtsmedizin. Zum konkreten Fall will er sich nicht äußern. Nur so viel: „Nach der Obduktion wird eine Leiche in der Regel von der Staatsanwaltschaft freigegeben und zur Bestattung abgeholt.“ Ausnahmen gebe es, wenn die Identität des Toten unklar sei.
Eine klare Antwort auf die Frage, warum die Leiche nach der Obduktion nicht zur Bestattung freigegeben wurde, war trotz mehrerer Anfragen nicht zu bekommen.
Marcus Neher, Sprecher der Salzburger Staatsanwaltschaft, spielt den Ball an das Landesgericht weiter, das seit der Anklageerhebung zuständig sei. Generell verweist Neher darauf, dass bei der Freigabe der sterblichen Überreste die Verhältnismäßigkeit abgewogen werden müsse – wenn gute Gründe für eine Aufbewahrung sprechen, zum Beispiel weil weitere Untersuchungen notwendig werden könnten, bleibe eine Leiche in der Gerichtsmedizin. Neher verweist darauf, dass man mit dieser Praxis auch möglichen Exhumierungen vorbeugen wolle, die für die Angehörigen meist eine große Belastung seien. „Das ist für niemanden ein Spaß“, sagt Neher.
„Generell ist zu komplexen Fällen zu sagen, dass hier Beweismittel (in diesem Fall ist die Leiche auch Beweismittel) länger aufbewahrt werden im Interesse der Rechtsverfolgung“, heißt es von Peter Egger, Sprecher des Salzburger Landesgerichts. Hintergrund für die ungewöhnlich lange Aufbewahrung der sterblichen Überreste von Roland Krenn dürfte auch das große Medieninteresse am mutmaßlichen Mord an dem vermögenden Salzburger sein.
Prozess geht weiter
Heute, Montag, wird der Prozess gegen die drei Angeklagten – einen Musiker aus dem Flachgau und dessen Ex-Freundin sowie einen Wirt aus dem Innviertel – fortgesetzt. Auch am Dienstag und am Mittwoch soll verhandelt werden. Opferanwalt Stefan Rieder hat angekündigt, für die beiden Schwestern Krenns jeweils ein vierstelliges Angehörigenschmerzensgeld geltend machen zu wollen.
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