Familie bleibt auf Bauschäden sitzen

Familie bleibt auf Bauschäden sitzen
Nach Einsturzgefahr stritt sie zehn Jahre um ihr Recht. Es gibt ein Urteil, doch zahlen will niemand.

„Wenn das rechtens ist, verstehe ich die Welt nicht mehr“, sagt Helene Hannauer und schüttelt den Kopf.

Seit zehn Jahren kämpfen die 86-Jährige, ihr 89-jähriger Mann Paul und der gemeinsame Sohn aus dem Bezirk Mödling um ihr Recht. Damals, am 9. November 2009, wurde das Wand an Wand gebaute Nachbarhaus der Familie abgerissen. Ein Wohnhaus sollte an dieser Stelle entstehen. Doch bei der Errichtung der Tiefgarage brach das alte, aber gepflegte Fuhrwerkshaus der Hannauers beinahe entzwei.

Dicke Risse liefen über die Wände, es bestand Einsturzgefahr. Zwar wurde das Haus saniert, doch laut den Hannauers unzureichend. Seit 2011 prozessierten sie um eine Entschädigung.

Im Vorjahr schließlich gewannen die Hannauers den Rechtsstreit mit dem Bauträger letztinstanzlich. Ihnen wurden 53.672 Euro Schadenersatz und ein Teil der Verfahrenskosten in der Höhe von 88.176 Euro zugesprochen (das wurde von der Familie jedoch als zu gering beeinsprucht). Geld, das sie bis dato nicht erhalten haben.

Bauträger in Konkurs

Denn der Bauträger ist in Konkurs und im Firmenbuch gelöscht. Und dessen Versicherung, die Grawe, will nicht zahlen. Die Hannauers scheinen nun auf einem Teil der Kosten sitzen zu bleiben. Denn die Familie hat mehr als 140.000 Euro – ihr gesamtes Erspartes – investiert. „Wenn wir nicht zu unserem Recht kommen, steht es schlecht um uns“, sagt Paul Hannauer.

Ihr Anwalt, Sacha Pajor, hat nun Klage gegen die Grawe beim Landesgericht Graz eingebracht, „weil sie sich weigert, das Urteil zu erfüllen“, wie Pajor erklärt.

Dass die Hannauers nun trotz Urteils durch die Finger schauen könnten, hat einen pikanten Hintergrund: Denn die Grawe hat dem Bauträger zur Behebung des Schadens bereits vor Jahren 250.000 Euro überwiesen. Laut den Hannauers und ihrem Anwalt habe die Versicherung dann jedoch einen Regressprozess gegen die Verursacher angestrengt, weil der Bauträger gegen eine Klausel im Versicherungsvertrag verstoßen haben soll.

Schließlich habe man sich geeinigt, im Gegenzug sei ein Deckungsverzicht – ohne Zustimmung der geschädigten Hannauers – vereinbart worden, der weitere Zahlungen der Grawe an die Familie ausschließt. Doch dieser Verzicht ist laut Pajor rechtsunwirksam, „weil er nur zulasten der Familie geht“. Zudem widerspreche er „dem eindeutigen Gesetzeswortlaut sowie dem grundsätzlichen Rechtsverständnis“. Dazu kommt: „Wir sind da ja schon mitten im Prozess gestanden“, erklärt Helene Hannauer. Das heißt: Die Versicherung habe von den Ansprüchen der Familie gewusst. Bei der Grawe wird die Klage bestätigt. Nun werde die Frage der Zahlungspflicht von einem unabhängigen Gericht entschieden.

Familie bleibt auf Bauschäden sitzen

Bestätigt

Was Pajor und die Hannauers in ihrer Rechtsauffassung bestätigt: Als der Familie in einem Teilurteil 2016 vom OLG Wien 40.000 Euro zugesprochen werden, zahlen – wenn auch erst nach einer Klage – der Bauträger und eine weitere Versicherung. Auch die Grawe löhnt eine kleine Summe .

Ein Ende der Causa ist nicht in Sicht. Paul Hannauer vermutet, dass die Beteiligten darauf warten, dass er „das Handtuch wirft.“ Anwalt Pajor spricht von einem Verfahren, das in dieser Länge und Dimension „beispiellos“ sei.

Die Gegenseite würde trotz eindeutiger Rechtslage schlicht auf Zeit spielen. „Das Alter meiner Mandanten wurde und wird schamlos ausgenutzt.“

Der lange Weg zum Recht

9. November 2009:  In der Wand des Hannauer-Hauses bildet sich der erste Riss. Wenige Tage später  tun sich zentimeterdicke Sprünge auf.

Juni 2010: Mit dem Bauträger einigen sich die Hannauers auf ein Sanierungskonzept. Ein Gutachten geht von Kosten in der Höhe von 150.000 Euro aus.

Sommer 2010: Die Hannauers bemerken, dass die mit der Sanierung beauftragte Firma über keinen passenden Gewerbeschein verfügt.

Herbst 2011: Die  Sanierung ist aus Sicht der Hannauers mangelhaft. Der Bauträger ist hingegen der Ansicht, dass es eine Wertsteigerung des Hauses gibt. Im Endurteil wird das schlussendlich ausgeschlossen. 250.000 Euro wurden benötigt.

Herbst 2012: Die Hannauers bringen Klage ein.

4. Jänner 2016: In erster Instanz werden der Familie 100.000 Euro zugesprochen. Die Gegenseite beruft.

Herbst 2016: Auch ein Teilurteil beim OLG Wien gibt den Hannauers Recht. Der Bauträger geht in Konkurs.

25. Juli 2018: Die Hannauers gewinnen vor dem Landesgericht Wiener Neustadt, das Urteil ist rechtskräftig. Nun beginnt der Streit um die Zahlungen.

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