Fall Leonie: Opferanwälte überlegen Klage gegen den Staat

Fall Leonie: Opferanwälte überlegen Klage gegen den Staat
Zwei der drei beschuldigten Afghanen waren vorbestraft - und trotzdem im Land: "Der Staat hat eine Fürsorgepflicht für seine Bevölkerung."

Der Tod der 13-jährigen Leonie im Juni des vergangenen Jahres sorgte für breites Entsetzen in der Bevölkerung. Das Mädchen war mit Ecstasy betäubt und von drei Männern aus Afghanistan mehrfach vergewaltigt worden. Das Mädchen erstickte und wurde schließlich in einem Grünstreifen in Wien-Donaustadt abgelegt.

Die drei Verdächtigen schieben die Schuld jeweils auf die anderen. Doch laut Anklage hatten ihr die Männer sieben Tabletten in ein Getränk gemischt, um das Mädchen willenlos zu machen. Dann sollen zumindest zwei von ihnen Aufnahmen der Vergewaltigungen gemacht haben. Als Leonie schließlich mit dem Tod rang, wurde sie kalt abgeduscht, man flößte ihr Zitronensaft und Tee ein. Doch Leonie starb.

Mit Drogen vertraut

Die Anklage wegen Vergewaltigung mit Todesfolge gegen die drei Beschuldigten ist fertig, Verhandlungstermin steht noch keiner fest. Doch schon vorab denken die beiden Anwälte, die Leonies Angehörige vertreten, laut über eine Amtshaftungsklage nach. Denn: Zwei der drei Verdächtigen waren bereits mehrfach wegen Suchtmittel verurteilt worden. "Sie müssen also gewusst haben, was das bei einem jungen Menschen anrichtet", sagen die Anwälte Florian Höllwarth und Johannes Öhlböck. Deshalb sei auch eine Verurteilung wegen Mordes möglich.

Fall Leonie: Opferanwälte überlegen Klage gegen den Staat

Leonie starb im Alter von 13 Jahren

Das Verfahren würde die Angehörigen vor eine große Herausforderung stellen. Schon aus rein symbolischen Gründen wolle man Trauerschmerzengeld geltend machen. Allerdings: Weil es sich um Asylwerber handelt, dürfte kein Vermögen vorhanden sein. Deshalb solle hier der Staat einspringen, meinen die Anwälte. "Der Staat hat auch eine Fürsorgepflicht für seine Bevölkerung." Die beiden vorbestraften Verdächtigen hätten abgeschoben werden müssen. "Dann wäre es nie zum Tod von Leonie gekommen."

Ausschluss der Öffentlichkeit

Und die Anwälte kündigen auch an, beim Geschworenen-Prozess einen Ausschluss der Öffentlichkeit zu beantragen. "Es geht hier auch um sehr private Dinge."

Die Beschuldigten jedenfalls bestreiten die Vorwürfe. Der Hauptbeschuldigte, der nach Leonies Tod in England untergetaucht war, erklärte: "Leonie hat sich für 50 Euro angeboten." Der Wohnungsmieter, in dessen Wohnung das Mädchen starb, meinte: "Ich habe nichts damit zu tun. Aber ich habe mich auch nicht getraut, einzuschreiten." Und der Dritte, laut eigenen Angaben Leonies Freund, sagte: "Das war alles einvernehmlich."

Kommentare