Fall Larissa: OLG bestätigt erstinstanzliches Urteil

Das Urteil gegen Dominik W. wurde vom OLG bestätigt.
20 Jahre Freiheitsstrafe und Einweisung in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Das Oberlandesgericht Innsbruck hat das erstinstanzliche Urteil im Fall der vergangenen September in Tirol getöteten 21-jährigen Larissa Biber am Dienstag bestätigt. Der 24-jährige Freund der jungen Frau, Dominik W., wurde zu 20 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt und wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil ist somit rechtskräftig.

Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft hatten gegen die erstinstanzliche Strafe Berufung eingelegt. Die Verteidigerin des 24-Jährigen, Eva Kathrein, betonte in ihrem Plädoyer vor dem Richter des Oberlandesgerichts immer wieder das vollumfängliche und reumütige Geständnis ihres Mandanten sowie dessen Persönlichkeitsstörung. "Mord ist immer grausam, die Tat an sich war aber nicht kaltblütig", erklärte Kathrein und nahm damit Bezug auf die Berufung der Staatsanwaltschaft, die die Tat als "besonders grausam und qualvoll für das Opfer" bezeichnete.

Angeklagter entschuldigt sich

"Seitens der Staatsanwaltschaft wurde versucht aus dem Tratsch rund um den Fall und der Darstellung in den Medien Erschwerungsgründe zu kreieren", warf Kathrein der Gegenseite vor. Oberstaatsanwalt Thomas Schirhackl zweifelte indes die Reumütigkeit des Geständnisses an. "Erst als die Ermittlungen auf ihn zeigten, hat der Angeklagte gestanden", sagte Schirhackl. Der 24-Jährige entschuldigte sich in seinem Schlusswort. "Ich habe nicht nur einem Menschen sein Leben genommen, sondern auch noch einer Familie ihr Kind. Das ist nie wieder gut zu machen", sagte der Angeklagte.

Die erstinstanzlichen Strafbemessungsgründe seien weder zu präzisieren noch zu ergänzen, begründete der Vorsitzende Anton Mayr sein Urteil. Gegen eine lebenslängliche Freiheitsstrafe würden das reumütige Geständnis und die Persönlichkeitsstörung des Angeklagten sprechen. "Andererseits ist die Schuld so hoch, dass eine geringere Strafe nicht infrage kommt", fügte Mayr hinzu.

Der 24-Jährige hatte sein Opfer in der Nacht auf den 14. September 2013 in seiner Wohnung am Hals gepackt, es bis zu Bewusstlosigkeit gewürgt und anschließend erstickt. Danach hatte er die Leiche in den Inn geworfen. Die 21-Jährige blieb zunächst verschwunden und wurde bei einer groß angelegten Suchaktion am 6. Oktober aus dem Inn geborgen. Der 24-Jährige war am 26. Oktober wegen Mordverdachts festgenommen worden.

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