Fall Janka: „Verloren im Kopiervorgang“

Walfried Janka kämpft weiter
Kind kam zu Mörderin in Pflege, Aktenseiten fehlen. Amtshaftungsklage gegen Land Steiermark kommt.

Für „schuldig befunden wegen des Verbrechens des Kindesmordes. Zu drei Jahren schwerem Kerker verurteilt.“

So steht es im Gerichtsurteil 1957. Aber nicht mehr im 270 Seiten dicken Jugendwohlfahrtsakt Walfried Jankas: Exakt die beiden Seiten sind seit zwei Jahren nicht mehr da, die belegen, dass Jankas Pflegemutter eine verurteilte Mörderin war.

16 Jahre verbrachte Janka bei der Frau. Geschlagen, eingesperrt, gedemütigt: Janka selbst machte seine verlorene Kindheit öffentlich, als er versuchte, vom Land Entschädigung zu bekommen. Da sind die beiden Aktenseiten wichtig: Die damalige Fürsorge hatte wissen müssen, bei wem sie das erst zwei Monate alte Baby 1966 abgab.

Doch „im Zuge des Kopiervorganges“ müsse dieses Stück des Aktes verloren gegangen sein, antwortete die steirische Soziallandesrätin Doris Kampus, SPÖ, jüngst auf eine Anfrage der Grünen, was mit den beiden Seiten passiert sei . Dass die Politikerin damit bloß die Stellungnahme der betroffenen Bezirksbehörde an die Staatsanwaltschaft Graz wiederholt, reicht den Grünen nicht. Mandatarin Sandra Krautwaschl hat schon die nächste Anfrage an Kampus in petto.

„Das Verschwinden des Amtsvermerks ist nicht bloß hinzunehmen, sondern zu ermitteln, wie es dazu kommen konnte“, begründet die Landtagsabgeordnete: Wurde eine interne Prüfung eingeleitet? Was wurde getan, um zu erfahren, wo und wann der Amtsvermerk verschwunden ist? Diese Fragen hat Krautwaschl bereits offiziell im Landtag eingebracht. Sie hoffe, dass sie nicht ignoriert würden, kommentiert die Grüne.

Fall Janka: „Verloren im Kopiervorgang“

Eine Seite aus dem Akt

Nicht ganz verloren

Immerhin, der Aktenvermerk ist nicht ganz verloren. Walfried Janka hat ihn gerettet, als er seinen Akt 2016 in der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz mit einem Handy fotografierte. Zwei Jahre danach, als er an das Gewaltschutzzentrum nach Graz geschickt wurde, fehlten diese Passagen. Aber es hätte niemand „ein Interesse gehabt oder gar den Vorsatz“, diese Seite zu entfernen, zitierte Soziallandesrätin Kampus aus der Stellungnahme der BH Leibnitz.

25.000 Euro bekam Janka im Vorjahr zugesprochen und einen Entschuldigungsbrief vom Land - für 16 Jahre Misshandlung in der Kindheit durch eine Pflegemutter, der die Behörde stets nur gute Zeugnisse schrieb. Dessen Folgen verschwieg der heute 52-Jährige nicht: Als er 19 Jahre alt war, tötete er volltrunken einen Taxler.

Streit um Verjährung

Aber seine Geschichte dürfe nicht einfach so enden, sagt Janka. Er wird noch im Februar eine Amtshaftungsklage gegen das Land Steiermark einbringen. Derzeit arbeiten Anwälte daran, sie zu formulieren. Die Verteidigung des Landes wird indes wohl der Linie folgen, die sie Jankas bisherigen Forderungen auf 500.000 Euro Schadenersatz entgegensetzte: „In Beantwortung Ihres Aufforderungsschreibens wird mitgeteilt, dass nach entsprechender Prüfung die geltend gemachten Ansprüche schon aufgrund der eingetretenen Verjährung abgelehnt werden müssen“, hieß es im August des Vorjahres. Ansprüche aus Amtshaftung enden zehn Jahre nach den Vorfällen. Diese Klage gegen das Land Steiermark ist somit Neuland, das Zivilgericht Graz muss entscheiden.

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