Strafe für Cains Mutter erhöht

APA8001144-2 - 24052012 - FELDKIRCH - ÖSTERREICH: ZU APA-TEXT CI - Fall Cain - Prozessauftakt gegen die 25-jährige Mutter am Donnerstag, 24. Mai 2012, im Landesgericht Feldkirch. Im Bild: Die 25-jährige Mutter vor Beginn der Verhandlung. Sie muss sich wegen Quälens und Vernachlässigens von Unmündigen vor einem Schöffengericht verantworten. APA-FOTO: STIPLOVSEK DIETMAR
Die Mutter des kleinen Cain, der von seinem Siefvater zu Tode geprügelt wurde, muss für zehn Monate ins Gefängnis.

Das Oberlandesgericht Innsbruck hat am Donnerstag die unbedingte Haft für die Mutter des zu Tode geprügelten Cain von acht auf zehn Monate erhöht. Aleksandra N. war wegen Quälens und Vernachlässigens Unmündiger angeklagt. Im Mai 2012 wurde N. im Landesgericht Feldkirch zu zwei Jahren Haft, davon acht Monate unbedingt verurteilt. Die Staatsanwaltschaft berief. Die bedingte Haftstrafe wurde vom Berufungsgericht auf 20 Monate erhöht. Das Urteil ist rechtskräftig. Ein Fußfesselverbot wurde von Richterin Ingrif Brandstätter abgelehnt.

"Ich werte die Belastung durch den Verlust Ihres Kindes durchaus als mildernd, aber man muss bei der Sache bleiben und die Realität so sehen wie sie ist“, begründete die Richterin das Urteil gegenüber der Angeklagten. Die Mutter habe gewusst, dass ihre beiden Kinder von ihrem Freund geschlagen worden seien und habe trotzdem nicht gehandelt, meinte Brandstätter. „Deshalb ist ihr Schuldgehalt am obersten Rand zu sehen“, erklärte sie.

German Bertsch, Verteidiger von N., hatte zuvor betont, dass die Angeklagte bereits seit November 2011 wieder mit ihrem älteren Sohn zusammenlebe und eine „gute Mutter“ sei. „Meine Mandantin sieht ein, dass sie versagt hat und mitschuldig ist, aber sie litt damals an einem schweren depressiven Erschöpfungszustand“, erläuterte Bertsch. Zudem wäre eine Freiheitsstrafe vor allem für Cains Bruder schädlich.

Der Fall Cain erschütterte vor zwei Jahren ganz Österreich. Der kleine Bub war von seinem Stiefvater, Milosav M., derart misshandelt worden, dass er an den Folgen gestorben ist. M. wurde im Vorjahr nicht rechtskräftig zu lebenslanger Haft und einer Einweisung verurteilt.

Chronologie des Falles

8. Jänner 2011: Milosav M., der Lebensgefährte der Mutter, setzt den Notruf ab und flüchtet.

11. Jänner 2011: M. wird in der Schweiz festgenommen und ausgeliefert. Am selben Tag erstatten der Kinderschutzverein Luca und das BZÖ Anzeigen gegen Jugendwohlfahrt, Polizei und Staatsanwaltschaft, weil der wegen Gewaltdelikten vorbestrafte M. am Tag vor Cains Tod wegen gefährlicher Drohung angezeigt worden war. Rückmeldung ans Jugendamt gab es keine.

12. Jänner 2011: Gegen Cains Mutter wird wegen Quälens und Vernachlässigens ermittelt.

20. Jänner 2011: Cain wird in Bregenz beerdigt.

26. Jänner 2011: Die Landesregierung setzt eine Expertenkommission ein, um die Versäumnisse der Behörden zu klären und Empfehlungen abzugeben.

21. September 2011: Der Landtag beschließt ein „Kompetenzzentrum für Kinderschutzfragen". Das Verfahren gegen die Behörden wird eingestellt.

22. September 2011: Psychiater Haller attestiert M. Zurechnungsfähigkeit und empfiehlt die Einweisung in eine Anstalt.

15. November 2011: Die Staatsanwaltschaft Feldkirch bringt gegen M. Mordanklage ein. Der OGH weist den Delegierungsantrag des Verteidigers ab.

30. März 2012: M. wird nicht rechtskräftig zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt und eingewiesen.

24. Mai 2012: Cains Mutter Aleksandra N. wird zu zwei Jahren verurteilt, davon acht Monate unbedingt. Nicht rechtskräftig.

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