Ernst Strasser von Ski-Rowdy verletzt

Schwer verletzt: Der ehemalige Politiker wird in einem Spital in Wien behandelt. Die Suche nach dem unbekannten Täter läuft auf Hochtouren
Unbekannter ließ Ex-Innenminister mit schweren Beinverletzungen auf der Piste liegen.

Schlimmes Ende eines Skiausfluges für Ex-Innenminister Ernst Strasser. Der 57-Jährige wurde laut Salzburger Nachrichten am Samstag auf der Skiabfahrt nahe des Höhbühelliftes in Abtenau (Salzburger Tennengau) in der Region „Dachstein West“ von einem Ski-Rowdy gerammt und liegen gelassen. Strasser soll schwere Verletzungen am linken Unterschenkel erlitten haben. Ein Ermittler bestätigte dem KURIER den Vorfall.

Der ehemalige Politiker musste von der Pistenrettung in einem Ackja abtransportiert werden. Der gebürtige Oberösterreicher wurde ins Krankenhaus nach Bad Ischl gebracht, dann ging es weiter nach Wien.

Prozesstermin soll halten

Die Neuauflage des Prozesses gegen Strasser wird durch dessen Skiverletzung nicht gefährdet. Strassers Anwalt Thomas Kralik erklärte am Montag, der "Prozessfahrplan ist nicht in Gefahr". Die Verhandlung soll am 4. März starten, und Strasser werde den Termin nach derzeitiger Lage auch wahrnehmen können.

Ermittlungen

Unterdessen laufen die Ermittlungen. Jener Unbekannte, der Strasser niederfuhr, konnte noch nicht ausgeforscht werden. Er soll eine rote Jacke und einen gelben Helm getragen haben.

In Österreich ereigneten sich in diesem Winter bereits mehr als 2400 Skiunfälle, allein im Bundesland Salzburg waren es bis dato 619. In 80 Fällen wurde der Polizei eine Fahrerflucht angezeigt. Beinahe jeder siebente Unfallverursacher fährt demnach einfach weiter, ohne Hilfe zu leisten.

„Die Ermittlungsarbeit ist meist sehr schwierig, oft haben wir nur eine vage Personenbeschreibung, und die Täter sind längst über alle Berge“, sagt Anton Schentz, Sprecher der Salzburger Polizei.

Kein Kavaliersdelikt

Wer an einem Skiunfall beteiligt ist, solle in jedem Fall stehen bleiben und sich sofort mit den anderen Beteiligten austauschen. „Einfach weiterzufahren ist kein Kavaliersdelikt“, mahnt der Polizist. Bei Skiunfällen mit Fahrerflucht würden die gleichen Bestimmungen wie im Straßenverkehr gelten.

Übrigens: Politiker sind vor Skiunfällen freilich nicht gefeit. Zuletzt erwischte es die ehemalige Finanzministerin Maria Fekter, die sich Anfang Jänner in Saalbach-Hinterglemm das Schlüsselbein gebrochen hatte. Sie wurde in der Ordination von Karl Schnell, FPÖ-Klubobmann im Salzburger Landtag, versorgt.

Bei Skiunfällen auf Salzburger Pisten haben am Wochenende zwei Unfallverursacher Fahrerflucht begangen. Am Samstagvormittag wurde eine 45-jährige Deutsche in Obertauern auf der Plattenkarpiste von einem bis dato unbekannten Skifahrer gerammt. Der Mann touchierte die Frau mit hoher Geschwindigkeit von hinten und fuhr einfach weiter.

Die Frau musste ins Krankenhaus nach Radstadt gebracht werden. Die Fahndung nach dem Pistenrowdy verlief bisher ohne Erfolg. Laut Polizei konnte die 45-Jährige keine Personenbeschreibung geben, weil sie unmittelbar nach ihrem Sturz unter Schock stand.

Am Samstagnachmittag passierte im Skigebiet Dachstein-West bei Abtenau ein weiterer Unfall. Ein 57-jähriger Wiener stieß mit einem Unbekannten zusammen. Der Verursacher der Kollision fuhr ebenfalls davon, ohne sich um den Verletzten zu kümmern. Er soll laut Zeugenaussagen einen roten Anorak und einen gelben Helm getragen haben. Von ihm fehlt jede Spur. Der Skiurlauber aus Wien musste ins Krankenhaus Bad Ischl eingeliefert werden.

In Österreich ereigneten sich in diesem Winter bereits mehr als 2400 Skiunfälle, allein im Bundesland Salzburg waren es bis dato 619. In 80 Fällen wurde der Polizei eine Fahrerflucht angezeigt. Beinahe jeder siebente Unfallverursacher fährt demnach einfach weiter, ohne dem Verletzten Hilfe zu leisten.

Empfindliche Strafen

„Die Ermittlungsarbeit ist meist sehr schwierig, oft haben wir nur eine vage Personenbeschreibung “, sagt Polizei-Sprecher Anton Schentz. Bei Skiunfällen mit Fahrerflucht würden die gleichen Bestimmungen wie im Straßenverkehr gelten. Wer einen Verletzten im Stich lässt, müsse mit empfindlichen Strafen rechnen.

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