Dekolleté
Angeklagt ist der Mann wegen Cybermobbings. Konkret wirft ihm die Staatsanwältin vor, nach der Trennung ein Tiktok-Profil seiner Ex angelegt zu haben – mit Bikinifotos, Bildern ihres Dekolletés oder einfach Bilder im Ballkleid – „dekoriert“ mit Texten wie: „Warum will mich niemand?“
„Das war ein Schock für mich, als ich dieses Profil im vergangenen Sommer entdeckt habe. Da sind Fotos dabei, die ich nie veröffentlicht hätte“, schildert die mitgenommene Frau, die darauf besteht, dass ihr Ex während der Befragung im Nebenzimmer Platz nimmt. Einige der Bilder habe sie nur ihm geschickt. Andere, erinnert sie sich, habe der Angeklagte von ihr geschossen. „Ich habe alle Fotos aus der gemeinsamen Zeit gelöscht“, betont die Frau.
Doch es blieb nicht nur bei dem Tiktok-Profil. Plötzlich waren auch die Zylinderschlösser des Hauses verklebt, in den Autoreifen befanden sich Nägel. Immer wieder tauchte der Mann im Umfeld seiner Ex-Freundin auf. „Wir haben auf dem Grundstück Kameras installieren lassen, weil wir ihn auch da immer wieder gesehen haben. Wir mussten vier Mal Reifen wechseln, weil sie kaputt waren“, schildert die Frau. Die ganze Familie lebe seit Jahren in Angst.
Doch der Angeklagte bestreitet, irgendetwas mit dem Tiktok-Profil zu tun zu haben. „Es gibt überhaupt keinen Nachweis“, sagt seine Verteidigerin Anna Mair. Allerdings: Ausgerechnet, als der Mann mit seiner Ehefrau auf Urlaub in Salzburg war, wurden Fotos über die IP-Adresse des Hotels hochgeladen. „Ich denke nicht, dass er neben seiner Frau die Fotos einer anderen Frau hochlädt“, versucht die Verteidigerin Zweifel zu sähen.
Enttäuschte Männer
Das sieht die Staatsanwältin völlig anders. „Er hat ein Problem mit Frauen, die ihn verlassen.“
„Vielleicht gibt es ja auch einen anderen Mann, der enttäuscht war. Männer sind ja schnell einmal enttäuscht“, meint die Verteidigerin. Nachsatz in Richtung des Richters: „Entschuldigung, Herr Rat.“
Doch es wäre nicht das erste Mal, dass der Schauspieler so handelte. Schon von einer anderen Ex erstellte er nach der Trennung ein Profil auf Instagram. Damals veröffentlichte er sogar Nacktfotos, die niemals für die Öffentlichkeit bestimmt waren. Der Schauspieler wurde deshalb auch schon zu drei Monaten auf Bewährung verurteilt.
„Ich habe keinen Zweifel, dass Sie das Profil erstellt haben“, stellt Richter Stefan Romstorfer auch diesmal fest und verurteilt den Mann zu fünf Monaten bedingter Haft plus 480 Euro Geldstrafe. Bei der „alten“ Strafe wird außerdem die Bewährungszeit auf fünf Jahre verlängert. „Passiert das ein drittes Mal, gibt es ganz sicher Gefängnis für Sie“, ermahnt er den Angeklagten. Urteil nicht rechtskräftig.
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